Entwurf — noch nicht rechtlich geprüft
Dieser Text wurde nach dem tatsächlichen Stand der Software verfasst und ist eine Arbeitsgrundlage, keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung muss er von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an das Unternehmen angepasst werden. Rot markierte Stellen sind noch auszufüllen, gelb markierte Anmerkungen richten sich an die Prüfung.
15 Angabe(n) fehlen noch
- Firmenwortlaut laut Gewerberegister/Firmenbuch, z. B. »Max Mustermann e. U.«
- Rechtsform, z. B. »Einzelunternehmen (e. U.)« oder »GmbH«
- Name der Inhaberin / des Inhabers bzw. der vertretungsbefugten Person
- Straße und Hausnummer der Geschäftsanschrift
- Postleitzahl
- Ort
- Telefonnummer (§ 5 ECG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit)
- Unternehmensgegenstand in einem Satz, z. B. »Entwicklung und Betrieb von Software für Gastronomiebetriebe«
- UID-Nummer (ATU…) — falls keine vorhanden ist, hier ausdrücklich »keine UID (Kleinunternehmer)« eintragen
- Firmenbuchnummer (FN …) — bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen »nicht im Firmenbuch eingetragen« eintragen
- Firmenbuchgericht — sonst »entfällt«
- Wortlaut der Gewerbeberechtigung, z. B. »Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik«
- Zuständige Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat)
- Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer + Landeskammer + Fachgruppe
- Aufsichtsbehörde nach § 5 ECG (in der Regel die Gewerbebehörde)
Alle Angaben stehen zentral in lib/rechtstexte.ts.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Venheim als Web-Abonnement. Ausschließlich für Unternehmen. Stand: 08.08.2026.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anbieter der Anwendung Venheim (im Folgenden: die Anwendung) ist [BITTE AUSFÜLLEN: Firmenwortlaut laut Gewerberegister/Firmenbuch, z. B. »Max Mustermann e. U.«], [BITTE AUSFÜLLEN: Straße und Hausnummer der Geschäftsanschrift], [BITTE AUSFÜLLEN: Postleitzahl] [BITTE AUSFÜLLEN: Ort], Österreich (im Folgenden: Anbieter). Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Anwendung zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Sie gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch, die die Anwendung im Rahmen ihres Betriebs einsetzen. Ein Vertrag mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommt nicht zustande.
1.4 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit ihnen der Anbieter ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Gegenstand der Leistung
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Anwendung wird nicht übergeben oder installiert; der Kunde erhält keine Rechte am Quellcode.
2.2 Funktionsumfang sind insbesondere: Dienstplanung, Arbeitszeitaufzeichnung mit Stempelfunktion, Team-Kommunikation, Hygiene- und Instandhaltungs-Dokumentation, Warenwirtschaft mit Beleg-Ablage, Auswertungen sowie — je nach Tarif — Finanz-Auswertung, Steuerberater-Paket, Kassen-Abgleich, Ausbildungsmodul und mehrere Standorte. Der jeweils gebuchte Umfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und wird in der Anwendung angezeigt.
2.3 Der Anbieter entwickelt die Anwendung laufend weiter. Funktionen können hinzukommen, verändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des gebuchten Umfangs werden dem Kunden vorab mitgeteilt.
3. Vertragsschluss, Zugang und Testphase
3.1 Der Kunde meldet seinen Betrieb über das Registrierungsformular an. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Registrierung über den Bestätigungslink in der zugesandten E-Mail abschließt und der Anbieter den Zugang bereitstellt.
3.2 Zu Beginn läuft eine kostenlose Testphase von 30 Tagen mit dem vollen Funktionsumfang und ohne Angabe von Zahlungsdaten. Sie endet automatisch — es entsteht keine Zahlungspflicht und es ist keine Kündigung nötig. Nach Ablauf gilt der kostenlose Tarif nach Ziffer 4.1, solange kein kostenpflichtiger Tarif gebucht wird.
3.3 Der Kunde sorgt dafür, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten richtig sind und hält sie aktuell.
4. Tarife und Preise
4.1 Es stehen drei Tarife zur Wahl. Abgerechnet wird je Standort und Monat; die Anzahl der Personen im Team ist in allen kostenpflichtigen Tarifen unbegrenzt.
| Tarif | Preis je Standort und Monat | Umfang |
|---|---|---|
| Start | 0,00 € | Dienstplan, Arbeitszeitaufzeichnung, Team-Chat, Tausch und Wünsche — begrenzt auf 1 Standort und 5 aktive Personen |
| Pro | 29,90 € | zusätzlich Hygiene-Dokumentation, Warenwirtschaft, Beleg-Ablage, Auswertung und Urlaubskonten; unbegrenztes Team |
| Premium | 49,90 € | zusätzlich Finanz-Auswertung, Steuerberater-Paket, Kassen-Abgleich, Ausbildungsmodul, KI-Erklärhilfe und mehrere Standorte |
4.2 Preisangaben: umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
4.3 Bei jährlicher Zahlung werden zehn statt zwölf Monatsbeträge verrechnet (zwei Monate entfallen).
4.4 Maßgeblich für die Abrechnung ist die Anzahl der beim Anbieter angelegten aktiven Standorte des Kunden. Legt der Kunde während der Laufzeit weitere Standorte an, erhöht sich das Entgelt entsprechend.
4.5 Preisänderungen teilt der Anbieter mindestens 60 Tage vor Wirksamkeit in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamkeitstermin oder kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. VOR VERÖFFENTLICHUNG PRÜFEN: Zulässigkeit und Ausgestaltung dieser Änderungsklausel (auch im unternehmerischen Verkehr) sowie ein etwaiges Sonderkündigungsrecht bitte anwaltlich prüfen.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Zahlungsdaten gibt der Kunde unmittelbar dort ein; sie werden vom Anbieter nicht erhoben und nicht gespeichert.
5.2 Das Entgelt ist im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode fällig. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.
5.3 Kommt eine Zahlung nicht zustande, kann der Anbieter den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen nach Ziffer 6.3 einschränken. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
6. Laufzeit, Kündigung und Wirkung des Ablaufs
6.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und wird in der gewählten Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) abgerechnet.
6.2 Beide Seiten können jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Der Kunde kündigt selbst im Kundenportal, das über die Tarifseite der Anwendung erreichbar ist; eine Kündigung in Textform an den Anbieter ist ebenso möglich. Bis zum Ende der bezahlten Periode bleibt der gebuchte Umfang vollständig nutzbar. Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
6.3 Was passiert, wenn ein Abo endet oder abläuft
Der Zugang bleibt bestehen. Es wird nichts gelöscht, nichts eingefroren und nichts hinter eine Bezahlschranke gestellt, was der Betrieb zum Nachweis braucht. Im Einzelnen:
- Lesen bleibt immer frei. Alle bereits erfassten Daten und Nachweise bleiben sichtbar.
- Exportieren bleibt immer frei. Der Kunde kann jederzeit alle Daten seines Betriebs als vollständiges Paket herunterladen — auch nach Ablauf des Abos.
- Die gesetzliche Pflicht-Erfassung bleibt nutzbar. Arbeitszeit-Stempel, Temperatur- und Reinigungsnachweise, Haltbarkeits- und Verlust-Erfassung sowie die dafür nötigen Stammdaten lassen sich weiter führen. Der Anbieter hindert einen Betrieb nicht daran, seine Pflichtdokumentation zu führen.
- Gesperrt wird ausschließlich das Schreiben in den kostenpflichtigen Bereichen (zum Beispiel Bestellwesen, Lieferanten- und Artikelpflege, Auswertungs- und Finanzfunktionen, Steuerberater-Paket, Kassen-Abgleich, Ausbildungsmodul, KI-Erklärhilfe, weitere Standorte). Der Umfang entspricht dem, was der jeweils gültige Tarif nicht enthält.
6.4 Nach Beendigung des Vertrags bleiben die Daten des Kunden noch 30 Tage abrufbar, damit der Kunde sie exportieren kann; danach werden sie gelöscht. Der Kunde kann die Löschung jederzeit selbst und sofort auslösen. Für die Auftragsverarbeitung gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag.
7. Pflichten und Verantwortung des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Zugänge nur an berechtigte Personen und entzieht sie bei Ausscheiden. Für Leitungs-Zugänge wird die Zwei-Faktor-Anmeldung empfohlen; die Anwendung stellt sie bereit.
- Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und sein Team in der Anwendung erfassen — insbesondere für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit.
- Verarbeitet der Kunde in der Anwendung personenbezogene Daten seiner Beschäftigten, ist er dafür datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er sorgt für die Rechtsgrundlage, die Information der Betroffenen und gegebenenfalls die Einbindung des Betriebsrats.
- Der Kunde nutzt die Anwendung nicht rechtswidrig, versucht nicht, Schutzmechanismen zu umgehen, und belastet die Systeme nicht in einer Weise, die den Betrieb für andere beeinträchtigt.
- Der Kunde gibt die Zugänge nicht an Dritte außerhalb seines Betriebs weiter und nutzt die Anwendung nicht, um Leistungen für Dritte zu erbringen.
8. Aufzeichnungspflichten bleiben beim Betrieb
Die Anwendung ist ein Werkzeug zur Dokumentation, kein Ersatz für die gesetzliche Verantwortung des Betriebs. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Einhaltung insbesondere folgender Pflichten:
- Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 AZG — Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen, Kontrolle der Stempelungen, Korrekturen und Aufbewahrung. Die Standort-Prüfung beim Stempeln beruht auf Angaben des Endgeräts und ist eine Plausibilitätsprüfung, kein Beweis.
- Hygiene-Eigenkontrolle (HACCP, LMSVG) und Schulungsnachweise — Festlegung der Kontrollpunkte, Grenzwerte, Messungen, Maßnahmen und Nachweisführung.
- Aufbewahrung nach BAO — Belege und steuerlich relevante Aufzeichnungen.
Die Anwendung ist keine Registrierkasse im Sinne der RKSV und liefert keine registrierkassenpflichtigen Belege; die Umsatzzählung ist eine interne Erfassung. Die Anwendung leistet keine Lohnverrechnung und erteilt weder Steuer- noch Rechtsberatung. Auswertungen, Vorschläge und die optionale KI-Erklärhilfe sind Entscheidungshilfen; die Entscheidung trifft der Kunde.
9. Verfügbarkeit, Wartung und Support
9.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit der Anwendung. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt; ein Service-Level-Vertrag besteht nicht.
9.2 Der Betrieb beruht auf Leistungen Dritter (Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung). Unterbrechungen bei diesen Anbietern kann der Anbieter nicht ausschließen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten gelegt.
9.3 Support: per E-Mail an office@venheim.com; Antwort in der Regel an Werktagen.
10. Daten des Kunden
10.1 Alle vom Kunden und seinem Team erfassten Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.
10.2 Der Kunde kann jederzeit — auch bei abgelaufenem Abo — einen vollständigen Export seines Betriebs herunterladen (Datenbank-Inhalte als CSV je Bereich sowie alle hinterlegten Dateien) und seinen Betrieb vollständig löschen. Beides steht auf der Tarifseite der Anwendung bereit.
10.3 Der Anbieter wertet Kundendaten nicht zu eigenen Zwecken aus und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht zur Leistungserbringung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Eingesetzte Dienstleister sind im Auftragsverarbeitungsvertrag offengelegt.
11. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzerklärung und — soweit der Anbieter Beschäftigtendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet — der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der mit der Registrierung geschlossen wird.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Anwendung in ihrer jeweils bereitgestellten Fassung dem beschriebenen Funktionsumfang entspricht. Mängel behebt er in angemessener Frist. Eine Zusicherung, dass die Anwendung fehlerfrei oder ununterbrochen läuft, wird nicht abgegeben.
12.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden — im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
12.3 Der Kunde sorgt dafür, dass er über seine Daten auch außerhalb der Anwendung verfügen kann; die Exportfunktion nach Ziffer 10.2 steht ihm dafür jederzeit zur Verfügung.
VOR VERÖFFENTLICHUNG PRÜFEN: Haftungsbegrenzung, Gewährleistungsregeln und eine etwaige betragsmäßige Obergrenze sind der Kernpunkt dieser AGB und müssen anwaltlich geprüft und auf das Unternehmen zugeschnitten werden. Insbesondere zu klären: Verhältnis zur Haftung nach Art. 82 DSGVO, Umgang mit Datenverlust und die Frage einer Betriebshaftpflicht- bzw. Vermögensschadenversicherung.
13. Nutzungsrechte und Geheimhaltung
13.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Anwendung im eigenen Betrieb zu nutzen. Alle weiteren Rechte an der Anwendung, ihren Inhalten und Vorlagen verbleiben beim Anbieter.
13.2 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
14. Schlussbestimmungen
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
- Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; das gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen.
Stand: 08.08.2026