Entwurf — noch nicht rechtlich geprüft

Dieser Text wurde nach dem tatsächlichen Stand der Software verfasst und ist eine Arbeitsgrundlage, keine Rechtsberatung. Vor der Veröffentlichung muss er von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt geprüft und an das Unternehmen angepasst werden. Rot markierte Stellen sind noch auszufüllen, gelb markierte Anmerkungen richten sich an die Prüfung.

15 Angabe(n) fehlen noch
  • Firmenwortlaut laut Gewerberegister/Firmenbuch, z. B. »Max Mustermann e. U.«
  • Rechtsform, z. B. »Einzelunternehmen (e. U.)« oder »GmbH«
  • Name der Inhaberin / des Inhabers bzw. der vertretungsbefugten Person
  • Straße und Hausnummer der Geschäftsanschrift
  • Postleitzahl
  • Ort
  • Telefonnummer (§ 5 ECG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit)
  • Unternehmensgegenstand in einem Satz, z. B. »Entwicklung und Betrieb von Software für Gastronomiebetriebe«
  • UID-Nummer (ATU…) — falls keine vorhanden ist, hier ausdrücklich »keine UID (Kleinunternehmer)« eintragen
  • Firmenbuchnummer (FN …) — bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen »nicht im Firmenbuch eingetragen« eintragen
  • Firmenbuchgericht — sonst »entfällt«
  • Wortlaut der Gewerbeberechtigung, z. B. »Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik«
  • Zuständige Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat)
  • Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer + Landeskammer + Fachgruppe
  • Aufsichtsbehörde nach § 5 ECG (in der Regel die Gewerbebehörde)

Alle Angaben stehen zentral in lib/rechtstexte.ts.

Impressum

Offenlegung nach § 5 E-Commerce-Gesetz (ECG) und § 25 Mediengesetz (MedienG) für die Anwendung Venheim.

Diensteanbieter und Medieninhaber

AngabeInhalt
Firma[BITTE AUSFÜLLEN: Firmenwortlaut laut Gewerberegister/Firmenbuch, z. B. »Max Mustermann e. U.«]
Rechtsform[BITTE AUSFÜLLEN: Rechtsform, z. B. »Einzelunternehmen (e. U.)« oder »GmbH«]
Vertretungsbefugt / Inhaber[BITTE AUSFÜLLEN: Name der Inhaberin / des Inhabers bzw. der vertretungsbefugten Person]
Anschrift[BITTE AUSFÜLLEN: Straße und Hausnummer der Geschäftsanschrift], [BITTE AUSFÜLLEN: Postleitzahl] [BITTE AUSFÜLLEN: Ort], Österreich
E-Mailoffice@venheim.com
Telefon[BITTE AUSFÜLLEN: Telefonnummer (§ 5 ECG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit)]
Websitevenheim.app
Unternehmensgegenstand[BITTE AUSFÜLLEN: Unternehmensgegenstand in einem Satz, z. B. »Entwicklung und Betrieb von Software für Gastronomiebetriebe«]

Register, Gewerbe und Kammer

AngabeInhalt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer[BITTE AUSFÜLLEN: UID-Nummer (ATU…) — falls keine vorhanden ist, hier ausdrücklich »keine UID (Kleinunternehmer)« eintragen]
Firmenbuchnummer[BITTE AUSFÜLLEN: Firmenbuchnummer (FN …) — bei nicht eingetragenen Einzelunternehmen »nicht im Firmenbuch eingetragen« eintragen]
Firmenbuchgericht[BITTE AUSFÜLLEN: Firmenbuchgericht — sonst »entfällt«]
Gewerbeberechtigung[BITTE AUSFÜLLEN: Wortlaut der Gewerbeberechtigung, z. B. »Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik«]
VerleihungsstaatÖsterreich
Gewerbebehörde[BITTE AUSFÜLLEN: Zuständige Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat)]
Aufsichtsbehörde nach § 5 ECG[BITTE AUSFÜLLEN: Aufsichtsbehörde nach § 5 ECG (in der Regel die Gewerbebehörde)]
Kammerzugehörigkeit[BITTE AUSFÜLLEN: Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer + Landeskammer + Fachgruppe]

Anwendbare gewerberechtliche Vorschrift: Gewerbeordnung 1994 (GewO), abrufbar im Rechtsinformationssystem des Bundes unter www.ris.bka.gv.at.

VOR VERÖFFENTLICHUNG PRÜFEN: Ob die ausgeübte Tätigkeit ein freies Gewerbe (Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik) oder ein reglementiertes Gewerbe ist und welche Behörde als Aufsichtsbehörde zu nennen ist, bitte mit der WKO bzw. der Gewerbebehörde abklären.

Grundlegende Richtung (§ 25 Abs. 4 MedienG)

Diese Website informiert über die Anwendung Venheim — eine Betriebs-Software für Dienstplanung, Arbeitszeitaufzeichnung, Hygiene-Dokumentation und Warenwirtschaft in Gastronomie- und Studiobetrieben — und stellt den Zugang zur Anwendung bereit. Sie dient der Information über das eigene Angebot und der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten.

VOR VERÖFFENTLICHUNG PRÜFEN: Ob die Kurzoffenlegung nach § 25 Abs. 5 MedienG (kleine Website) genügt oder die vollständige Offenlegung erforderlich ist, bitte prüfen lassen.

Streitbeilegung

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch; ein Vertragsschluss mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ist nicht vorgesehen (siehe AGB). Eine Verpflichtung oder Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht daher nicht.

VOR VERÖFFENTLICHUNG PRÜFEN: Falls doch an Verbraucher verkauft werden soll, muss dieser Abschnitt ersetzt werden (Hinweispflichten zur alternativen Streitbeilegung; die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist nach unserem Kenntnisstand eingestellt — bitte den aktuellen Stand prüfen).

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Wofür diese Anwendung nicht einsteht

Venheim ist ein Werkzeug zur Dokumentation. Die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Aufzeichnungen — insbesondere der Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 Arbeitszeitgesetz und der Hygiene-Eigenkontrolle nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz — bleibt beim jeweiligen Betrieb. Die Anwendung ist keine Registrierkasse im Sinne der RKSV, keine Lohnverrechnung und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Stand: 08.08.2026 · Die Angaben auf dieser Seite werden zentral gepflegt; Änderungen wirken sofort auf allen Rechtsseiten.