Arbeitszeitaufzeichnung: Vorlage für Österreich zum Ausdrucken
22. August 20266 Min. LesezeitRedaktion Venheim — geschrieben aus dem Betriebsalltag, kein Rechtsrat
Inhaltlich geprüft am 22. August 2026 — bei Rechtsänderungen wird dieser Artikel aktualisiert.
Diese Vorlage enthält die Angaben, die § 26 AZG für die Arbeitszeitaufzeichnung verlangt: Arbeitsbeginn, Ruhepausen, Arbeitsende und Tagessumme je Person und Tag, dazu Monatssumme und Unterschriften. Sie lässt sich direkt ausdrucken — ohne E-Mail-Angabe, ohne Anmeldung. Entscheidend ist das laufende Führen: zeitnah eintragen, nicht am Monatsende rekonstruieren.
Eine Monats-Tabelle je Person: Beginn, Pausen, Ende und Tagessumme, mit Kopffeldern für Name und vereinbarte Wochenstunden, Monatssumme und Unterschriften-Zeilen. Diese Seite liefert die Vorlage direkt zum Drucken, dazu Ausfüll-Hinweise und eine ehrliche Einordnung, wo Papier an Grenzen stößt.
Was § 26 AZG verlangt — in Kürze
§ 26 Arbeitszeitgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber in Österreich, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Ruhepausen jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers laufend und verlässlich aufzuzeichnen — unabhängig von der Betriebsgröße. Eine bestimmte Technik schreibt das Gesetz nicht vor: Papier ist zulässig, solange die Aufzeichnung zeitnah entsteht. Was bei fehlenden Aufzeichnungen droht und wie lange aufbewahrt wird, behandelt der Ratgeber zur Aufzeichnungspflicht — hier geht es um das Werkzeug dafür.
Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 AZG — Monatsblatt je Person
Kopffelder ausfüllen, täglich eintragen, am Monatsende summieren und gemeinsam abzeichnen. Für jede beschäftigte Person gilt ein eigenes Blatt je Monat.
Zum Aushängen: Diese Seite hat eine Druckfassung — gedruckt wird nur die Vorlage, ohne Kopfzeile und Werbung. Am Rechner Strg/Cmd + P, als PDF speichern geht im Druckdialog.
Name
Monat / Jahr
Vereinbarte Wochenstunden
| Datum / Wochentag | Arbeitsbeginn | Pausen (von – bis) | Arbeitsende | Tagessumme | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | |||||
| 2. | |||||
| 3. | |||||
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| 5. | |||||
| 6. | |||||
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| 9. | |||||
| 10. | |||||
| 11. | |||||
| 12. | |||||
| 13. | |||||
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| 15. | |||||
| 16. | |||||
| 17. | |||||
| 18. | |||||
| 19. | |||||
| 20. | |||||
| 21. | |||||
| 22. | |||||
| 23. | |||||
| 24. | |||||
| 25. | |||||
| 26. | |||||
| 27. | |||||
| 28. | |||||
| 29. | |||||
| 30. | |||||
| 31. | |||||
| Monatssumme | |||||
Datum, Unterschrift Arbeitnehmer:in
Datum, Unterschrift Arbeitgeber:in
Richtig ausfüllen
Vier Grundsätze entscheiden darüber, ob aus dem Blatt ein brauchbarer Nachweis wird — alle vier kosten im Alltag nur Sekunden.
Laufend führen, nicht rekonstruieren
§ 26 AZG verlangt eine laufende, verlässliche Aufzeichnung — also am selben Tag eintragen. Eine Liste, die am Monatsende aus dem Gedächtnis befüllt wird, erfüllt den Zweck nicht.
Ruhepausen ab sechs Stunden
Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 11 AZG). In der Vorlage werden sie mit »von – bis« eingetragen, nicht nur als Dauer.
Korrekturen durchstreichen, nie überschreiben
Ein Fehler wird einfach durchgestrichen und daneben neu geschrieben — so bleibt nachvollziehbar, was korrigiert wurde. Übermalen, Radieren oder Tipp-Ex machen die Zeile angreifbar.
Übermittlung an die Beschäftigten
Beschäftigte haben nach dem AZG das Recht, die Übermittlung ihrer Aufzeichnungen zu verlangen — auf Verlangen monatlich. Eine Kopie des abgezeichneten Blatts erfüllt das auf Papier.
Wo Zettel und Excel an Grenzen stoßen
Die Vorlage ist der legitime Start: Sie kostet nichts, braucht keine Einführung, und täglich geführt erfüllt sie § 26 AZG. Drei Dinge kann das Medium Papier — und eine Excel-Liste genauso — aber bauartbedingt nicht leisten:
Keine echte Uhrzeit
Das Blatt hält fest, was eingetragen wird — nicht, wann. Ob der Beginn wirklich 8:00 war oder aus der Erinnerung stammt, kann Papier nicht belegen.
Nachträglich änderbar
Eine Zeile lässt sich später neu schreiben, ohne dass man es sieht. Excel macht es noch leichter: Eine geänderte Zelle hinterlässt keine Spur.
Bei Kontrolle angreifbar
Im Streit um Überstunden oder bei einer Prüfung zählt Glaubwürdigkeit. Eine Liste, die erkennbar in einem Zug entstanden ist, verhandelt aus der schwächeren Position.
Wer diese Grenzen im Alltag spürt — Zettel verschwinden, die Monatssumme rechnet sich nicht von selbst, bei jeder Frage muss die Leitung suchen —, findet in der digitalen Stempeluhr den nächsten Schritt: dieselbe Aufzeichnung, nur zeitnah gestempelt statt erinnert.
In Venheim führst du das digital
Wenn das Monatsblatt zur Routine geworden ist, übernimmt Venheim genau diesen Teil: Dein Team stempelt Kommen, Gehen und Pause am eigenen Handy — zeitnah, mit Standort-Prüfung. Stempel werden nie gelöscht, nur storniert oder korrigiert, jeweils mit Grund und Protokoll; jede Person sieht ihre eigenen Zeiten und Monatssummen jederzeit selbst. Der § 26-Export kommt als CSV. Kostenlos starten, ohne Zahlungsdaten.
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Passend dazu
Häufige Fragen
Ist die Vorlage AZG-konform?
Muss jede Person ein eigenes Blatt führen?
Reicht die Vorlage bei einer Kontrolle?
Gibt es die Vorlage als PDF?
Warum gibt es die Vorlage ohne E-Mail-Angabe?
Kann ich die Vorlage auch in Deutschland verwenden?
Quellen
Wer das schreibt
Michael Faix führt sieben Standorte in Wien und Linz (Gastronomie und Fitness, Stand August 2026) und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.
Wichtig: keine Rechtsberatung
Dieser Artikel und die Vorlage geben einen allgemeinen Überblick und sind ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die konkrete Rechtslage kann sich ändern und hängt von deinem Betrieb, dem anwendbaren Kollektivvertrag und dem Einzelfall ab. Im Zweifel wende dich an einen Steuerberater, die Wirtschaftskammer oder die Arbeitsinspektion.