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Arbeitszeitaufzeichnung: Vorlage für Österreich zum Ausdrucken

22. August 20266 Min. LesezeitRedaktion Venheim — geschrieben aus dem Betriebsalltag, kein Rechtsrat

Inhaltlich geprüft am 22. August 2026 — bei Rechtsänderungen wird dieser Artikel aktualisiert.

Diese Vorlage enthält die Angaben, die § 26 AZG für die Arbeitszeitaufzeichnung verlangt: Arbeitsbeginn, Ruhepausen, Arbeitsende und Tagessumme je Person und Tag, dazu Monatssumme und Unterschriften. Sie lässt sich direkt ausdrucken — ohne E-Mail-Angabe, ohne Anmeldung. Entscheidend ist das laufende Führen: zeitnah eintragen, nicht am Monatsende rekonstruieren.

Eine Monats-Tabelle je Person: Beginn, Pausen, Ende und Tagessumme, mit Kopffeldern für Name und vereinbarte Wochenstunden, Monatssumme und Unterschriften-Zeilen. Diese Seite liefert die Vorlage direkt zum Drucken, dazu Ausfüll-Hinweise und eine ehrliche Einordnung, wo Papier an Grenzen stößt.

Was § 26 AZG verlangt — in Kürze

§ 26 Arbeitszeitgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber in Österreich, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die Ruhepausen jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers laufend und verlässlich aufzuzeichnen — unabhängig von der Betriebsgröße. Eine bestimmte Technik schreibt das Gesetz nicht vor: Papier ist zulässig, solange die Aufzeichnung zeitnah entsteht. Was bei fehlenden Aufzeichnungen droht und wie lange aufbewahrt wird, behandelt der Ratgeber zur Aufzeichnungspflicht — hier geht es um das Werkzeug dafür.

Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 AZG — Monatsblatt je Person

Kopffelder ausfüllen, täglich eintragen, am Monatsende summieren und gemeinsam abzeichnen. Für jede beschäftigte Person gilt ein eigenes Blatt je Monat.

Zum Aushängen: Diese Seite hat eine Druckfassung — gedruckt wird nur die Vorlage, ohne Kopfzeile und Werbung. Am Rechner Strg/Cmd + P, als PDF speichern geht im Druckdialog.

Name

Monat / Jahr

Vereinbarte Wochenstunden

Datum / WochentagArbeitsbeginnPausen (von – bis)ArbeitsendeTagessummeAnmerkung
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Monatssumme

Datum, Unterschrift Arbeitnehmer:in

Datum, Unterschrift Arbeitgeber:in

Richtig ausfüllen

Vier Grundsätze entscheiden darüber, ob aus dem Blatt ein brauchbarer Nachweis wird — alle vier kosten im Alltag nur Sekunden.

Laufend führen, nicht rekonstruieren

§ 26 AZG verlangt eine laufende, verlässliche Aufzeichnung — also am selben Tag eintragen. Eine Liste, die am Monatsende aus dem Gedächtnis befüllt wird, erfüllt den Zweck nicht.

Ruhepausen ab sechs Stunden

Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben (§ 11 AZG). In der Vorlage werden sie mit »von – bis« eingetragen, nicht nur als Dauer.

Korrekturen durchstreichen, nie überschreiben

Ein Fehler wird einfach durchgestrichen und daneben neu geschrieben — so bleibt nachvollziehbar, was korrigiert wurde. Übermalen, Radieren oder Tipp-Ex machen die Zeile angreifbar.

Übermittlung an die Beschäftigten

Beschäftigte haben nach dem AZG das Recht, die Übermittlung ihrer Aufzeichnungen zu verlangen — auf Verlangen monatlich. Eine Kopie des abgezeichneten Blatts erfüllt das auf Papier.

Wo Zettel und Excel an Grenzen stoßen

Die Vorlage ist der legitime Start: Sie kostet nichts, braucht keine Einführung, und täglich geführt erfüllt sie § 26 AZG. Drei Dinge kann das Medium Papier — und eine Excel-Liste genauso — aber bauartbedingt nicht leisten:

Keine echte Uhrzeit

Das Blatt hält fest, was eingetragen wird — nicht, wann. Ob der Beginn wirklich 8:00 war oder aus der Erinnerung stammt, kann Papier nicht belegen.

Nachträglich änderbar

Eine Zeile lässt sich später neu schreiben, ohne dass man es sieht. Excel macht es noch leichter: Eine geänderte Zelle hinterlässt keine Spur.

Bei Kontrolle angreifbar

Im Streit um Überstunden oder bei einer Prüfung zählt Glaubwürdigkeit. Eine Liste, die erkennbar in einem Zug entstanden ist, verhandelt aus der schwächeren Position.

Wer diese Grenzen im Alltag spürt — Zettel verschwinden, die Monatssumme rechnet sich nicht von selbst, bei jeder Frage muss die Leitung suchen —, findet in der digitalen Stempeluhr den nächsten Schritt: dieselbe Aufzeichnung, nur zeitnah gestempelt statt erinnert.

In Venheim führst du das digital

Wenn das Monatsblatt zur Routine geworden ist, übernimmt Venheim genau diesen Teil: Dein Team stempelt Kommen, Gehen und Pause am eigenen Handy — zeitnah, mit Standort-Prüfung. Stempel werden nie gelöscht, nur storniert oder korrigiert, jeweils mit Grund und Protokoll; jede Person sieht ihre eigenen Zeiten und Monatssummen jederzeit selbst. Der § 26-Export kommt als CSV. Kostenlos starten, ohne Zahlungsdaten.

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Passend dazu

Häufige Fragen

Ist die Vorlage AZG-konform?
Die Vorlage enthält die Angaben, die § 26 AZG verlangt: Beginn und Ende der Arbeitszeit, die Ruhepausen und die Tagessumme je Person und Tag, dazu Monatssumme und Unterschriften. Konform macht sie aber erst das Führen: Die Aufzeichnung muss laufend und verlässlich entstehen — zeitnah eingetragen, je Person ein eigenes Blatt, Korrekturen nachvollziehbar. Ein perfektes Formular, das am Monatsende aus dem Gedächtnis befüllt wird, erfüllt den Zweck des Gesetzes nicht.
Muss jede Person ein eigenes Blatt führen?
Ja. § 26 AZG verlangt Aufzeichnungen für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer einzeln — Beginn, Ende und Pausen müssen sich je Person und Tag ablesen lassen. Eine Sammelliste für das ganze Team wird schnell unleserlich und lückenhaft. Deshalb ist die Vorlage als Monatsblatt je Person angelegt: Name und Monat oben eintragen, für jede beschäftigte Person ein eigenes Blatt drucken und am Monatsende gemeinsam abzeichnen.
Reicht die Vorlage bei einer Kontrolle?
Zeitnah geführt: ja. Papier ist eine zulässige Form — das Gesetz schreibt keine Technik vor. Was bei einer Kontrolle nicht besteht, ist eine rekonstruierte Liste: gleiche Handschrift, gleicher Stift, dreißig Zeilen erkennbar an einem Tag ausgefüllt — das wirkt wenig glaubwürdig, und im Streit um Überstunden gilt dann schnell die Darstellung der Beschäftigten. Wer die Vorlage täglich führt und Korrekturen sichtbar lässt, hat einen brauchbaren Nachweis.
Gibt es die Vorlage als PDF?
Ja, über den Druckdialog: Auf den Knopf »Drucken / PDF« klicken (oder Strg/Cmd + P) und als Ziel »Als PDF speichern« wählen — gedruckt wird nur die Vorlage, ohne Kopfzeile und Werbung. Es gibt bewusst keinen Datei-Download hinter einer E-Mail-Abfrage: Die Vorlage ist frei nutzbar, ohne Anmeldung und ohne Newsletter. Am einfachsten druckt man gleich mehrere Blätter — eines je Person und Monat.
Warum gibt es die Vorlage ohne E-Mail-Angabe?
Weil ein Formular kein Tauschgeschäft sein muss. Bei vielen Downloads ist die E-Mail-Adresse der Preis, und danach kommt der Newsletter — für ein Blatt Papier ist das ein schlechter Handel. Diese Vorlage ist Teil des Ratgebers und frei zugänglich. Wer später mehr will als Papier, findet die digitale Stempeluhr in Venheim — aber das ist eine eigene Entscheidung, keine Bedingung für den Ausdruck.
Kann ich die Vorlage auch in Deutschland verwenden?
Grundsätzlich ja — die Spalten decken ab, was auch in Deutschland zu erfassen ist: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit samt Pausen. Die Rechtsgrundlagen sind aber andere (§ 16 ArbZG, EuGH-Rechtsprechung 2019, BAG-Beschluss 2022), und Details wie Pausenregeln und Aufbewahrung unterscheiden sich. Für Deutschland gibt es deshalb einen eigenen Ratgeber zur Erfassungspflicht — im Zweifel dort nachlesen.

Wer das schreibt

Michael Faix führt sieben Standorte in Wien und Linz (Gastronomie und Fitness, Stand August 2026) und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.

Wichtig: keine Rechtsberatung

Dieser Artikel und die Vorlage geben einen allgemeinen Überblick und sind ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die konkrete Rechtslage kann sich ändern und hängt von deinem Betrieb, dem anwendbaren Kollektivvertrag und dem Einzelfall ab. Im Zweifel wende dich an einen Steuerberater, die Wirtschaftskammer oder die Arbeitsinspektion.