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§ 26 AZG · Feiertage gerechnet · Urlaub & Ruhezeiten · Wiener Betrieb

Dienstplan-Software für Österreich — mit dem österreichischen Arbeitsrecht als Daten

Rechtsangaben inhaltlich geprüft am 23. August 2026 — Quellen am Ende der Seite; bei geänderten Vorgaben wird diese Seite aktualisiert.

Venheim ist eine Dienstplan-Software, die österreichisches Arbeitsrecht als Daten führt: Arbeitszeitaufzeichnung nach § 26 AZG, die 13 gesetzlichen Feiertage werden je Jahr gerechnet, voreingestellt sind 25 Urlaubstage nach § 2 UrlG, Ruhezeiten und Pausen stammen aus AZG und ARG. Entstanden in einem Wiener Betrieb — Preise in Euro, 30 Tage testen ohne Zahlungsdaten.

Diese Seite beantwortet die Auswahl-Frage: Warum braucht ein Betrieb in Österreich eine Software, die österreichische Rechtsdaten führt — und woran erkennt man sie? Was der Planer selbst kann (Wochenraster, Wünsche und Tausch, Soll-Abgleich, Assistent), steht im Detail auf der Dienstplan-Seite.

30 Tage Premium testen — ohne Zahlungsdaten. Danach läuft der Betrieb im Tarif Start gratis weiter, Nachweise bleiben lesbar und exportierbar.

Entstanden in einem Wiener Betrieb — nicht für einen erdacht

Venheim ist keine Software, die nachträglich für Österreich »lokalisiert« wurde: Sie ist hier entstanden und arbeitet, Stand August 2026, täglich in sechs Wiener Standorten des Betreibers — Gastronomie und Fitness. Wäre die Feiertags-Gutschrift am 26. Oktober falsch, fiele das zuerst im eigenen Haus auf, nicht erst bei einem Kunden.

Die Kennzahlen dazu — Standorte, Personen, Aufzeichnungen — stehen live auf der Echtbetrieb-Seite; die Geschichte dahinter erzählt die Über-uns-Seite.

Warum das bei der Auswahl zählt

Rechtsdaten veralten leise. Eine Funktion, die der Entwickler selbst jede Woche für die eigene Arbeitszeit-Aufzeichnung braucht, wird gepflegt statt versprochen — das ist kein Marketing-Satz, sondern der Grund, warum es diese Software gibt.

Wer das schreibt

Michael Faix führt sieben Standorte in Wien und Linz (Gastronomie und Fitness, Stand August 2026) und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.

Leitungs-Cockpit: Liste »Jetzt handeln« mit rot und gelb markierten Punkten wie abgelaufenem MHD und überfälligem Termin, darunter Kachel-Zeile mit Reinigung, Temperaturen, MHD, Genehmigungen und Schulungen, rechts unten die Kontroll-Bereitschaft als Ring.
Der erste Blick des Tages: was ansteht, was wartet, was aus dem Rahmen fällt — dieselbe Ansicht läuft täglich im Betrieb, in dem Venheim entstanden ist.Demo-Daten aus dem Beispielbetrieb »Cafe Sunshine«

Der Unterschied fällt erst am 8. Dezember auf

Wer Dienstplan-Software auswählt, vergleicht Raster, Apps und Preise — selten den Rechtsraum. Dabei entscheidet genau der, ob die Aufzeichnung stimmt. Drei Stellen, an denen ein deutscher Rechtsdatensatz in einem österreichischen Betrieb still falsch rechnet:

  • Die falschen Feiertage. Mariä Empfängnis (8. Dezember) und der Nationalfeiertag (26. Oktober) sind gesetzliche Feiertage in Österreich (§ 7 Abs. 2 ARG) — und in keinem deutschen Bundesland; der 3. Oktober ist es umgekehrt nur in Deutschland. Ein Werkzeug mit deutschem Kalender setzt die Feiertags-Gutschrift im Stunden-Saldo an den falschen Tagen an, Woche für Woche, ohne dass es jemand merkt.
  • Fünf Urlaubstage zu wenig. Der deutsche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (§ 3 BUrlG), der österreichische 30 Werktage (§ 2 UrlG) — in Arbeitstagen der 5-Tage-Woche: 20 gegen 25. Eine Vorbelegung mit dem deutschen Wert rechnet jedem Urlaubskonto fünf Tage zu wenig zu, bis eine Person nachrechnet.
  • Das falsche Gesetz im Nachweis. Die Aufzeichnungspflicht heißt in Österreich § 26 AZG, die Pausenregel § 11 AZG. Warntexte im Planer und Fußzeilen im Export sollen das Gesetz zitieren, das für den Betrieb gilt — bei einer Kontrolle liest jemand mit.

Recht als Daten, nicht als Sonderfall

In Venheim ist der Rechtsraum ein Datensatz: Feiertagsregeln, Urlaubsanspruch, Ruhezeiten und Pausenstufen stehen in einem Katalog, und jede Regel trägt ihre Rechtsgrundlage. Wo eine Zahl nicht wörtlich aus dem Gesetz stammt, ist sie im Katalog so gekennzeichnet — und wo eine Frist am Bescheid hängt, belegt Venheim nichts vor. Für Österreich heißt das konkret:

Aufzeichnung nach § 26 AZG

Kommen, Gehen und Pausen stempelt das Team am eigenen Handy. Jede Korrektur braucht einen Grund und lässt das Original stehen — und die Aufzeichnung ist jederzeit als CSV exportierbar, auch ohne laufendes Abo.

Feiertage werden gerechnet

Die 13 gesetzlichen Feiertage nach § 7 Abs. 2 ARG entstehen je Jahr aus Regeln — die beweglichen (Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam) über die Osterformel. Die Feiertags-Gutschrift im Stunden-Saldo folgt daraus, keine Liste zum Nachpflegen.

Urlaub: 25 Arbeitstage voreingestellt

§ 2 UrlG gibt 30 Werktage — bei der 5-Tage-Woche 25 Arbeitstage, und so belegt die App das Urlaubskonto je Person vor. Kollektivvertrag oder Vereinbarung können mehr geben; das Feld ist je Person änderbar.

Ruhezeiten und Pausen aus AZG und ARG

Regel-Ruhezeit 11 Stunden (§ 12 AZG), im Gastgewerbe bei geteilten Diensten mit Ausgleich verkürzbar (§ 12 Abs. 2a AZG); mehr als 6 Stunden Arbeit verlangen 30 Minuten Pause (§ 11 AZG); Wochenendruhe 36 Stunden (§ 3 ARG). Der Planer warnt, bevor der Plan steht.

Und eine regionale Besonderheit, ehrlich behandelt: Die gesetzlichen Feiertage gelten in Österreich bundesweit einheitlich. Die Landespatrone — hl. Leopold in Wien und Niederösterreich, hl. Florian in Oberösterreich, hl. Rupert in Salzburg — sind dienst- bzw. schulfrei, aber keine gesetzlichen Feiertage nach dem ARG. Venheim schreibt sie deshalb bewusst niemandem als bezahlten freien Tag gut: Ein versprochener Feiertag, den das Gesetz nicht gibt, wäre der teurere Fehler.

Dienstplan-Editor im Wochenraster: Personen als Zeilen, Montag bis Sonntag als Spalten, farbige Dienste mit Uhrzeiten, rechts die Stundenbilanz je Person und darüber eine Konflikt-Leiste.
Eine Woche, ein Raster — die Konflikt-Leiste meldet Lücken und zu kurze Ruhezeiten nach dem österreichischen Katalog, bevor sie im Betrieb auffallen.Demo-Daten aus dem Beispielbetrieb »Cafe Sunshine«

»Jänner« statt »Januar« — woran man es merkt

Ein kleines Detail mit großer Signalwirkung: In Venheim heißt der erste Monat Jänner, der Kassen-Abgleich Kassa-Abgleich, und der Nachweis zitiert das AZG. Für einen deutschen Rechtsraum drehen sich alle drei um — Januar, Kasse, ArbZG. Nicht, weil ein Übersetzer über die Texte gelaufen wäre, sondern weil auch die Wörter am Rechtsraum hängen, genau wie Feiertage und Urlaub.

Team mehrsprachig, Nachweise deutsch

Die Team-Ansicht spricht neben Deutsch sechs weitere Sprachen — jede Person wählt selbst. Nachweise und Exporte bleiben deutsch: Behördensprache ist hier ein Feature, kein Versäumnis.

Daten in der EU, Regeln der DSGVO

Datenbank, Anmeldung und Dateiablage laufen bei Supabase in der EU-Region Irland, die Anwendung bei Vercel in der EU-Region Dublin. Welche Vertragspartner außerhalb der EU sitzen und wie sie eingebunden sind, steht ehrlich aufgelistet auf der Seite Sicherheit und Datenschutz — samt Mandantentrennung, Voll-Export und vollständiger Löschung durch den Betrieb selbst.

Nachweise geraten nie in Geiselhaft

Läuft ein Abo aus, bleiben Lesen und Exportieren frei — gesperrt wird nur das Schreiben in Bezahl-Bereichen. Arbeitszeit-Aufzeichnungen gehören dem Betrieb, nicht uns.

Preise in Euro, ohne Kleingedrucktes

Ein Preis je Standort — alle Personen inklusive. Der Tarif Start ist für einen Standort mit bis zu 5 aktiven Personen dauerhaft kostenlos — als Tarif, nicht als Testphase. Getestet wird 30 Tage mit vollem Umfang, ohne Zahlungsdaten.

Angezeigte Preise sind Endpreise — als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG verrechnen wir keine Umsatzsteuer.

39,90 € Pro·69,90 € Premium

je Standort und Monat — das ganze Team inklusive

Abgerechnet wird in Euro, und die Beträge auf dieser Seite kommen aus derselben Quelle wie die Abrechnung.

Der Dienstplan ist ein Baustein des digitalen Betriebsbuchs — zusammen mit Arbeitszeiterfassung, Terminen und Warenwirtschaft. Zum digitalen Betriebsbuch.

Häufige Fragen

Funktioniert Venheim auch für deutsche Standorte?
Ja. Der Rechtsraum ist eine Angabe je Organisation, das Bundesland eine je Standort — keine zweite Software und keine Sonderfassung. Für Deutschland rechnet die App die Feiertage je Bundesland; Tage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten (Fronleichnam in Sachsen und Thüringen, Mariä Himmelfahrt in Bayern), zählen bewusst nicht automatisch, sondern werden mit ihrer Einschränkung angezeigt. Der Mindesturlaub folgt dem Bundesurlaubsgesetz, und Warntexte wie Exporte zitieren das ArbZG statt des AZG.
Werden die Landesfeiertage — hl. Leopold, hl. Florian — mitgerechnet?
Nein, mit Absicht. Die Landespatrone sind keine gesetzlichen Feiertage nach dem Arbeitsruhegesetz: Sie sind für Landesbedienstete dienstfrei bzw. schulfrei, begründen aber keinen Anspruch auf Feiertagsruhe oder Feiertagsentgelt. Eine Software, die sie als bezahlten freien Tag gutschreibt, verspricht dem Team etwas, das das Gesetz nicht gibt. Gerechnet werden die 13 gesetzlichen Feiertage nach § 7 Abs. 2 ARG — wer einen Landesfeiertag betrieblich freigibt, trägt ihn selbst ein.
Erfüllt Venheim die Aufzeichnungspflicht nach § 26 AZG?
Die Pflicht trifft den Betrieb, nicht die Software — Venheim liefert das Werkzeug dazu: Kommen, Gehen und Pausen werden am eigenen Handy gestempelt, jede Korrektur braucht einen Grund und lässt das Original stehen, und die Aufzeichnung ist jederzeit als CSV exportierbar — auch ohne laufendes Abo. Ob die Aufzeichnung im Einzelfall genügt, beurteilen Arbeitsinspektorat oder Kammer; das hier ist keine Rechtsberatung.
Woher kommen die 25 Urlaubstage?
Aus dem Gesetz, umgerechnet auf die Praxis: § 2 UrlG gibt 30 Werktage je Urlaubsjahr — bei der 5-Tage-Woche sind das 25 Arbeitstage, und in Arbeitstagen werden Dienstpläne geführt. Genau dieser Wert belegt das Urlaubskonto je Person vor. Kollektivvertrag oder Vereinbarung können mehr vorsehen, ab dem vollendeten 25. Dienstjahr sind es 36 Werktage — solche Abweichungen trägt die Leitung je Person nach, automatisiert wird da bewusst nichts.
Was kostet Venheim für einen österreichischen Betrieb?
Der Tarif Start ist dauerhaft kostenlos — ein Standort mit bis zu 5 aktiven Personen, mit Dienstplan, Stempeluhr, Chat und Tauschverwaltung. Pro kostet 39,90 € je Standort und Monat, Premium 69,90 € — bezahlt wird je Standort, nie je Person. Angezeigte Preise sind Endpreise — als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG verrechnen wir keine Umsatzsteuer. Getestet wird 30 Tage mit vollem Umfang, ohne Zahlungsdaten.
Wo liegen die Daten?
In der EU: Datenbank, Anmeldung und Dateiablage laufen bei Supabase in der EU-Region Irland, die Anwendung bei Vercel in der EU-Region Dublin. Welche Vertragspartner außerhalb der EU sitzen und wie sie über Auftragsverarbeitungsverträge eingebunden sind, listet die Seite »Sicherheit und Datenschutz« vollständig auf. Und der Betrieb bleibt Herr seiner Daten: Voll-Export als CSV-Paket jederzeit, vollständige Löschung der Organisation inklusive.
Ist das nur für die Gastronomie?
Nein. Der Dienstplan ist branchen-neutral; Venheim kennt die Branchen Gastronomie, Studio und Handel und blendet je Branche das Passende ein — ein Yoga-Studio sieht keinen Wareneingang. Entstanden ist die Software in Wiener Gastronomie- und Fitness-Betrieben; was der Planer im Detail kann, steht auf der Dienstplan-Seite.

Ein Plan, der weiß, dass der 8. Dezember ein Feiertag ist

Betrieb anlegen, Rechtsraum Österreich ist voreingestellt, Team einladen — der erste Wochenplan steht noch am selben Tag, mit den richtigen Feiertagen.

30 Tage Premium testen — ohne Zahlungsdaten. Danach läuft der Betrieb im Tarif Start gratis weiter, Nachweise bleiben lesbar und exportierbar.