Temperaturliste für Kühlschrank & Tiefkühler – Vorlage zum Ausdrucken
22. August 20266 Min. LesezeitRedaktion Venheim — geschrieben aus dem Betriebsalltag, kein Rechtsrat
Inhaltlich geprüft am 22. August 2026 — Quellen am Ende des Artikels; bei geänderten Vorgaben wird dieser Artikel aktualisiert.
Eine Temperaturliste hält je Kühlgerät täglich Datum, Uhrzeit, gemessene °C, Kürzel und die Maßnahme bei Abweichung fest. Üblich sind je nach Lebensmittel höchstens +2 bis +7 °C, bei Tiefkühlware −18 °C oder kälter. Hier gibt es vier druckbare Vorlagen: Monat, Woche, Tiefkühlung und Speisenausgabe — sofort nutzbar, ohne E-Mail-Angabe.
Die tägliche Temperaturkontrolle der Kühl- und Tiefkühlgeräte ist der Teil der HACCP-Eigenkontrolle, der im Alltag am häufigsten anfällt — und am häufigsten auf einem verknitterten Zettel am Kühlhaus endet. Dieser Artikel liefert vier Vorlagen zum Ausdrucken und erklärt mit Quellen, welche Grenzwerte üblich sind und was bei einer Abweichung zu tun ist.
Welche Temperaturen gelten?
Die EU-Verordnung 852/2004 verlangt, dass die Kühlkette eingehalten und die Eigenkontrolle dokumentiert wird — einen einzigen Pflichtwert »für den Kühlschrank« nennt sie nicht. Die gebräuchlichen Werte kommen aus Warengruppen-Vorgaben und Hygiene-Leitlinien:
Kühlgeräte
Je nach Lebensmittel höchstens +2 bis +7 °C (Tabelle unten). Die AGES nennt 1 bis 5 °C als optimale Kühlschranktemperatur; empfindliche Ware braucht die strengeren Werte.
Tiefkühlung
−18 °C oder kälter — für tiefgefrorene Lebensmittel gesetzlich geregelt (in Deutschland § 2 TLMV). Bei der Warenübernahme gilt eine Toleranz bis −15 °C.
Warmhaltung
Nach dem Kochen höchstens 3 Stunden bei mindestens +70 °C warmhalten; beim Durcherhitzen gekühlter Speisen mindestens +75 °C Kerntemperatur (WKO-Skriptum).
| Warengruppe | Grenztemperatur | Zielwert |
|---|---|---|
| Rotes Frischfleisch (alle Sorten) | +7 °C | +4 °C |
| Fleischzubereitungen, Geflügelfleisch, Kleinwild | +4 °C | +2 °C |
| Faschiertes | +2 °C | 0 °C |
| Frischer Fisch (Schmelzeistemperatur) | +3 °C | 0 °C |
| Frischmilch | +6 °C | +4 °C |
| Andere kühlpflichtige Lebensmittel ohne Sonderregel | +7 °C | +4 °C |
Werte laut WKO-Skriptum Lebensmittelhygiene (Stand 07/2025), dort abgeleitet aus der VO (EG) 853/2004 — formal Grenzwerte für den Wareneingang; für Faschiertes nur im nationalen Verkehr gelten +4 °C Grenze und +2 °C Zielwert. Herstellerangaben, dein Bescheid und dein Eigenkontroll-Konzept gehen immer vor — deshalb bleibt das Soll-Feld der Vorlagen bewusst leer.
Was in eine Temperaturliste gehört
Das WKO-Skriptum beschreibt die Liste genau: eine Spalte für das Datum, eine für die gemessene Temperatur, eine für das Kurzzeichen der Person — dazu die Soll-Temperatur direkt auf der Liste und Platz für die Maßnahme, wenn der Wert abweicht. Die Vorlagen unten folgen exakt diesem Aufbau.
Datum, Uhrzeit, °C
Wann wurde gemessen und was zeigte das Thermometer — zeitnah eingetragen, nicht nachträglich rekonstruiert.
Kürzel
Wer gemessen hat. Erst die Person am Eintrag macht aus der Liste einen Nachweis.
Soll & Maßnahme
Der Sollwert steht auf der Liste; bei Abweichung wird notiert, was getan wurde — umgelagert, Techniker, Ware entsorgt.
Die Vorlagen zum Ausdrucken
Vier Listen für die häufigsten Fälle: eine Monatsliste je Kühlgerät, eine kompakte Wochenliste für mehrere Geräte, die Tiefkühl-Liste mit fixem Soll und eine Liste für Speisenausgabe und Warmhaltung. Soll-Werte trägst du als betriebsübliche Vorgabe selbst ein — sie hängen von deinen Lebensmitteln und deinem Eigenkontroll-Konzept ab.
Zum Aushängen: Diese Seite hat eine Druckfassung — gedruckt wird nur die Temperaturlisten, ohne Kopfzeile und Werbung. Am Rechner Strg/Cmd + P, als PDF speichern geht im Druckdialog.
Vorlage 1: Monatsliste für ein Kühlgerät
Ein Blatt je Gerät und Monat — 31 Zeilen, Datum vorbefüllt. Bewährt als Aushang direkt an der Gerätetür.
Gerät / Standort: Monat / Jahr: Soll: höchstens °C (betriebsübliche Vorgabe — trag den Wert deines Betriebs ein)
| Datum | Uhrzeit | Gemessen (°C) | Kürzel | Maßnahme bei Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 1. | ||||
| 2. | ||||
| 3. | ||||
| 4. | ||||
| 5. | ||||
| 6. | ||||
| 7. | ||||
| 8. | ||||
| 9. | ||||
| 10. | ||||
| 11. | ||||
| 12. | ||||
| 13. | ||||
| 14. | ||||
| 15. | ||||
| 16. | ||||
| 17. | ||||
| 18. | ||||
| 19. | ||||
| 20. | ||||
| 21. | ||||
| 22. | ||||
| 23. | ||||
| 24. | ||||
| 25. | ||||
| 26. | ||||
| 27. | ||||
| 28. | ||||
| 29. | ||||
| 30. | ||||
| 31. |
Vorlage 2: Wochenliste für mehrere Geräte
Ein Blatt je Woche für den ganzen Betrieb — eine Zeile je Gerät, eine Spalte je Tag. Praktisch, wenn eine Person die Runde über alle Geräte macht.
Woche vom: bis:
| Gerät | Soll (°C) | Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
In jede Tageszelle: gemessene °C und Kürzel. Abweichungen mit Maßnahme auf der Monatsliste des Geräts oder auf der Rückseite vermerken.
Vorlage 3: Tiefkühl-Liste
Wie die Monatsliste, aber mit fixem Soll: Für tiefgefrorene Lebensmittel gilt −18 °C oder kälter — dieser Wert ist gesetzlich geregelt und steht deshalb schon auf der Liste.
Gerät / Standort: Monat / Jahr: Soll: −18 °C oder kälter (gesetzlich für Tiefkühlware)
| Datum | Uhrzeit | Gemessen (°C) | Kürzel | Maßnahme bei Abweichung |
|---|---|---|---|---|
| 1. | ||||
| 2. | ||||
| 3. | ||||
| 4. | ||||
| 5. | ||||
| 6. | ||||
| 7. | ||||
| 8. | ||||
| 9. | ||||
| 10. | ||||
| 11. | ||||
| 12. | ||||
| 13. | ||||
| 14. | ||||
| 15. | ||||
| 16. | ||||
| 17. | ||||
| 18. | ||||
| 19. | ||||
| 20. | ||||
| 21. | ||||
| 22. | ||||
| 23. | ||||
| 24. | ||||
| 25. | ||||
| 26. | ||||
| 27. | ||||
| 28. | ||||
| 29. | ||||
| 30. | ||||
| 31. |
Vorlage 4: Speisenausgabe und Warmhaltung
Für Buffet, Ausgabe und Warmhaltebehälter — eine Zeile je Speise und Messung.
Soll: mindestens °C (Anhalt: mindestens +70 °C, höchstens 3 Stunden warmhalten — WKO-Skriptum; die verbindliche Vorgabe steht im Eigenkontroll-Konzept deines Betriebs)
| Datum | Uhrzeit | Speise | Gemessen (°C) | Kürzel | Maßnahme bei Abweichung |
|---|---|---|---|---|---|
Wie lange aufbewahren?
Für HACCP-Aufzeichnungen nennt das Lebensmittelrecht keine einheitliche, ausdrückliche Frist. Üblich ist eine Aufbewahrung, die sich an der Haltbarkeit der Produkte orientiert — in der Praxis oft ein bis zwei Jahre, im Zweifel länger; die verbindliche Dauer klärt der Betrieb mit der Lebensmittelaufsicht. Was dabei für Temperaturlisten, Reinigungs- und andere Nachweise im Detail gilt, steht im Ratgeber zur Aufbewahrung.
Nie wieder Zettel am Kühlhaus
Die gedruckte Liste erfüllt ihren Zweck — bis sie vollgeschrieben, verknittert oder beim Abtippen für den Nachweis verloren ist. In Venheim ist die Temperatur je Gerät ein Tipp am Handy: Jeder Eintrag trägt Person und Zeit, weicht ein Wert vom Grenzwert ab, verlangt die App sofort die Maßnahme, und der Monatsnachweis entsteht als Excel-Datei auf Knopfdruck. Kostenlos starten, ohne Zahlungsdaten.
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Häufige Fragen
Welche Temperatur muss ein Kühlschrank in der Gastronomie haben?
Wie oft muss die Kühlschranktemperatur gemessen werden?
Was tun, wenn die Temperatur vom Sollwert abweicht?
Wie lange müssen Temperaturlisten aufbewahrt werden?
Reicht das eingebaute Thermometer des Kühlgeräts?
Kann ich die Temperaturliste digital führen statt auf Papier?
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene (EUR-Lex) Stand 03/2021 (konsolidiert)
- Hygiene im Gastgewerbe — Skriptum Lebensmittelhygiene (WKO, A. Schmölzer): Temperaturvorgaben je Warengruppe, tägliche Temperaturüberprüfung, Warmhalten Stand 07/2025
- AGES — Sicher kochen: optimale Kühlschranktemperatur 1–5 °C, Tiefkühlung −18 °C oder darunter Stand 23.08.2026 abgerufen
- § 2 Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV, Deutschland): −18 °C oder tiefer Stand 08/2026 abgerufen
- Leitlinie für eine gute Hygienepraxis und die Anwendung der HACCP-Grundsätze in Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben (BMSGPK, verbrauchergesundheit.gv.at) Stand 08/2026 abgerufen
Wer das schreibt
Michael Faix führt sieben Standorte in Wien und Linz (Gastronomie und Fitness, Stand August 2026) und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.
Wichtig: keine Rechtsberatung
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Die genannten Grenzwerte sind belegte Richt- und Zielwerte — welche Temperaturen für deinen Betrieb verbindlich sind, hängt von den Lebensmitteln, den Herstellerangaben, deinem Bescheid und deinem Eigenkontroll-Konzept ab. Im Zweifel entscheidet die Auskunft der Lebensmittelaufsicht, der Kammer oder einer Kanzlei.