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Akademie · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftOhne Konto · Antworten bleiben im Gerät

01Kapitel 1 von 8 · 4 min · VO 852/2004 Anh. II Kap. VIII

Persönliche Hygiene

Sie wissen, wann Hände gewaschen werden, was an Händen und Unterarmen nichts verloren hat und warum Handschuhe das Waschen nicht ersetzen.

Kap. 1 · Frage 1/6

Frühschicht · 09:40Nach der Pause

Sie kommen aus der Raucherpause und sollen gleich Semmeln belegen. Was zuerst?

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Zum Nachlesen

Was gilt, und woher es kommt

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit halten und saubere Arbeitskleidung tragen (VO 852/2004). Praktisch heißt das: Hände waschen bei Arbeitsbeginn, nach jeder Pause, nach dem WC und nach Abfall. Kein Schmuck an Händen und Unterarmen, kurze unlackierte Nägel, Wunden wasserdicht abdecken. Handschuhe ersetzen das Waschen nicht.

Die EU-Verordnung über Lebensmittelhygiene gilt in Österreich und Deutschland gleich: Wer dort arbeitet, wo mit Lebensmitteln umgegangen wird, hält ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit und trägt geeignete, saubere Arbeitskleidung, wo nötig Schutzkleidung.1

Der Betrieb stellt dafür genug Handwaschbecken bereit: mit warmem und kaltem Wasser, Seife und einer hygienischen Möglichkeit zum Abtrocknen.2

Gewaschen wird bei Arbeitsbeginn, nach jeder Pause, nach dem WC, nach Schmutzarbeit und Abfall und vor jeder neuen Arbeit. Das Gesundheitsamt Lüneburg rät zu warmem Wasser und Flüssigseife, 30 Sekunden lang.34

AT — gilt in ÖsterreichIn Österreich empfiehlt die WKO: Hände und Unterarme mit Seife waschen, mit Einmalhandtüchern trocknen und danach desinfizieren.3

Schmuck und Armbanduhren bleiben während der Arbeit ab. Fingernägel sind kurz, sauber und unlackiert, künstliche Nägel sind nicht zulässig.34

Kleine Wunden an den Händen werden wasserdicht abgedeckt. Die WKO empfiehlt Pflaster und darüber einen Handschuh.34

Einweghandschuhe sind keine Alternative zum Händewaschen. Die WKO warnt, dass sie hygienisches Arbeiten leicht nur vortäuschen.3

In der Küche gehört eine täglich gewechselte Kopfbedeckung dazu, die alle Haare bedeckt. Arbeits- und Privatkleidung werden getrennt aufbewahrt.34

Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. VIII Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 4 · geprüft 23.09.2026
  3. 3AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 32–33 (Personalhygiene) · geprüft 23.09.2026
  4. 4DE — gilt in DeutschlandGesundheitsamt Landkreis Lüneburg: Handout zur Folgebelehrung nach § 43 IfSG, S. 2 · geprüft 23.09.2026