08Kapitel 8 von 8 · 5 min · Aus der Praxis · VO 2017/625
Was die Kontrolle sehen will
Sie wissen, was die Lebensmittelaufsicht prüfen darf, welche Unterlagen bereitliegen und wie Sie sich beim Besuch verhalten.
Die Lebensmittelaufsicht steht unangemeldet an der Tür. Die Chefin ist nicht da. Was tun Sie?
Zum Nachlesen
Was gilt, und woher es kommt
Die Lebensmittelaufsicht prüft Unterlagen und Messwerte, spricht mit dem Personal und sieht sich Reinigung und Verfahren an (VO 2017/625). Der Betrieb gibt Zugang zu Räumen, Waren und Dokumenten. In Österreich kommt die Kontrolle in der Regel unangekündigt. Bereit liegen sollten Reinigungsplan, Schädlingsunterlagen, Kühlprotokolle und Schulungsnachweise.
Die amtliche Kontrolle prüft Dokumente und Aufzeichnungen, führt Gespräche mit dem Unternehmer und dem Personal und überprüft die Messungen des Betriebs.1
Der Betrieb gibt der Behörde auf Verlangen Zugang zu Räumen, Waren und Dokumenten.2
AT — gilt in ÖsterreichDie Aufsicht darf Räume betreten, Auskünfte verlangen, Personal befragen, Unterlagen einsehen, Proben nehmen und fotografieren. Die Kontrolle kommt in der Regel ohne Vorankündigung, und der Betrieb unterstützt sie.34
AT — gilt in ÖsterreichBei Verstößen kann die Behörde vieles anordnen, bis zur Schließung. Bei kleineren Mängeln kann zuerst eine schriftliche Aufforderung stehen.5
DE — gilt in DeutschlandDie Kontrolle darf Betriebsräume betreten, Aufzeichnungen einsehen, Bilder machen, Auskünfte verlangen und Proben nehmen. Der Betrieb duldet das und hilft.6
DE — gilt in DeutschlandDie Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG und die letzte Dokumentation der Folgebelehrung liegen beim Arbeitgeber. Wer leicht verderbliche Lebensmittel bearbeitet, weist die Fachkenntnisse aus der Schulung auf Verlangen nach.78
AT — gilt in ÖsterreichDie WKO nennt Unterlagen, die erwartet werden, darunter Reinigungsplan, Schädlingsunterlagen, Kühlprotokolle, Schulungsplan und Korrekturmaßnahmenplan. Schulungsnachweise hebt man laut WKO mindestens drei Jahre auf. Ein Gesetz nennt diese Frist nicht.910
Geschult wird EU-weit: Wer mit Lebensmitteln umgeht, wird entsprechend seiner Tätigkeit überwacht und in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult.11
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 14 lit. e, f, g · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 15 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 3AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 35 Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 38 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 39 Abs. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Deutschland, § 42 Abs. 2 und § 44 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandInfektionsschutzgesetz (IfSG), Deutschland, § 43 Abs. 5 · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 4 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 9AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 59–62 (Dokumentation, Korrekturmaßnahmen) · geprüft 23.09.2026
- 10AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 34–35 (Schulung) · geprüft 23.09.2026
- 11Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. XII Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 12DE — gilt in DeutschlandInfektionsschutzgesetz (IfSG), Deutschland, § 43 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 13DE — gilt in DeutschlandInfektionsschutzgesetz (IfSG), Deutschland, § 43 Abs. 4 · geprüft 23.09.2026
- 14AT — gilt in ÖsterreichLeitlinie »Zur Sicherung der gesundheitlichen Anforderungen an Personen beim Umgang mit Lebensmitteln« (Gesundheitsministerium, 13.02.2013), Österreich, Nr. 2.1 · geprüft 23.09.2026