05Kapitel 5 von 8 · 5 min · VO 852/2004 Anh. II Kap. I, II, V
Reinigung & Desinfektion
Sie reinigen in der richtigen Reihenfolge, lagern Reinigungsmittel richtig und wissen, was ein Reinigungsplan festlegt.
Die Arbeitsfläche nach dem Zerlegen von rohem Geflügel. In welcher Reihenfolge?
- Klar nachspülen
- Grobe Reste abräumen
- Desinfizieren und die Einwirkzeit abwarten
- Mit Reiniger und Wasser säubern
Zum Nachlesen
Was gilt, und woher es kommt
Räume, Arbeitsflächen und Geräte müssen sauber sein und so oft gereinigt und wo nötig desinfiziert werden, dass kein Kontaminationsrisiko entsteht (VO 852/2004). Desinfektion wirkt nur auf gereinigten Flächen: erst reinigen, dann desinfizieren. Reinigungsmittel stehen nie dort, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Ein Reinigungsplan legt fest, wer was wann wie und womit reinigt.
Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sind sauber und in gutem Zustand.1
Arbeitsflächen sind einwandfrei, leicht zu reinigen und wo nötig zu desinfizieren.2
Geräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden gründlich gereinigt und wo nötig desinfiziert, und zwar so oft, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.3
Für das Reinigen, Desinfizieren und Lagern von Arbeitsgeräten gibt es geeignete Vorrichtungen.4
Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden nicht dort gelagert, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird.5
AT — gilt in ÖsterreichDie WKO empfiehlt einen Reinigungsplan, der festlegt, wer was wann wie und womit reinigt. Sicherheitsdatenblatt und Gebrauchsanweisung der Mittel liegen vor. Desinfektion wirkt nur auf gereinigten Flächen, deshalb wird erst gereinigt.6
DE — gilt in Deutschland»Reinigung und Desinfektion« ist eines der Sachgebiete, in denen die Schulung nach § 4 LMHV Fachkenntnisse vermittelt.78
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. f · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a · geprüft 23.09.2026
- 4Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. II Nr. 2 · geprüft 23.09.2026
- 5Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
- 6AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 4 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 10 · geprüft 23.09.2026