Venheim
Leitfaden · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

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MHD-Kontrolle 2026: Pflichten in Österreich und Deutschland

Bei der MHD-Kontrolle prüfen Sie, welche Ware ihr Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum erreicht, und verbrauchen zuerst, was zuerst abläuft. Ware nach dem Verbrauchsdatum gilt als nicht sicher und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden; nach dem MHD ist sie nicht automatisch unsicher. In Österreich darf das MHD verpackter Ware nicht verlängert werden.

Die MHD-Kontrolle auf einen Blick

Die fünf Schritte der MHD-Kontrolle und worauf es bei jedem ankommt
Nr.SchrittWorauf es ankommt
01Beim Wareneingang prüfenDatum und Verpackung stichprobenartig prüfen (Merkblatt München)1
02Nach Ablaufdatum lagernZuerst verbrauchen, was zuerst abläuft (Leitfaden der Kommission)2
03Umgefülltes und Angebrochenes beschriftenDen neuen Behälter mit dem MHD beschriften (WKO-Skriptum, Empfehlung)3
04Bei Ablauf entscheidenWare nach dem Verbrauchsdatum aussortieren45
05Nachvollziehbar festhaltenAbweichungen und Korrekturmaßnahmen festhalten (Leitfaden der Kommission)6

Woher die Pflicht kommt

EU — gilt in Österreich und Deutschland
LMIV Art. 2 und Anhang X: Das MHD ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine Eigenschaften behält. Ausgenommen sind unter anderem Backwaren, die normalerweise binnen 24 Stunden verzehrt werden.78
EU — gilt in Österreich und Deutschland
LMIV Art. 24: Sehr leicht verderbliche Lebensmittel tragen ein Verbrauchsdatum; nach Ablauf gelten sie als nicht sicher und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden (VO 178/2002 Art. 14).45

Was nur in Österreich oder Deutschland gilt, steht bei Schritt 4.

MHD-Kontrolle in fünf Schritten

Vom Wareneingang bis zum Nachweis. Je Schritt: was zu tun ist, warum, und was Sie festhalten.

01Schritt

Beim Wareneingang prüfen

Bei der Lieferung prüfen Sie stichprobenartig, ob Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum eingehalten sind und die Verpackung einwandfrei ist (Merkblatt München).1

Laut Leitfaden der Kommission gehört eine ausreichende Haltbarkeit zu den Punkten der Wareneingangskontrolle; das WKO-Skriptum nennt eine passende Mindesthaltbarkeit (beides Empfehlung, kein Gesetz).29

Was Sie festhalten

  • welches Lebensmittel geprüft wurde und ob das Datum eingehalten war (Merkblatt München)1
  • wer für die Wareneingangskontrolle zuständig und verantwortlich ist (Merkblatt München)1

02Schritt

Nach Ablaufdatum lagern

Laut Leitfaden der Kommission wird nach dem FIFO- oder FEFO-Prinzip gelagert: zuerst verbraucht wird, was zuerst eingelagert wurde oder zuerst abläuft.2

Die Ware soll von allen Seiten zugänglich sein, damit man sie in Augenschein nehmen kann, also nicht direkt auf dem Boden oder an der Wand (Leitfaden der Kommission).2

Was Sie festhalten

  • wie die Reihenfolge gesichert ist: durch die Art des Einlagerns oder eine Kennzeichnung (WKO-Skriptum, Empfehlung)10

03Schritt

Umgefülltes und Angebrochenes beschriften

Angebrochene Packungen wieder verschließen oder in einen geeigneten Behälter umfüllen und beschriften, mit dem MHD (WKO-Skriptum, Empfehlung).3

Bei Gewürzen alte und neue nicht mischen und beim Umfüllen mit dem aktuellen MHD beschriften (WKO-Skriptum, Empfehlung).3

Was Sie festhalten

  • das MHD auf dem neuen Behälter (WKO-Skriptum, Empfehlung)3

04Schritt

Bei Ablauf entscheiden

Ware nach dem Verbrauchsdatum sortieren Sie aus: Sie gilt als nicht sicher und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden.45

Ware nach dem MHD ist nicht automatisch unsicher. Was beim Verkauf nach dem MHD gilt, unterscheidet sich zwischen Österreich und Deutschland:7

AT — gilt in Österreich
§ 7 Allergeninformationsverordnung: Das MHD verpackter Lebensmittel darf nicht verlängert werden; bei abgelaufenem MHD ist beim Verkauf deutlich darauf hinzuweisen.11
DE — gilt in Deutschland
Keine nationale Norm zum Verkauf nach Ablauf des MHD gefunden. Laut Bundesamt ist ein Verlängern durch Händler mit Begründung und voller Verantwortung nicht ausgeschlossen; Ware mit Verbrauchsdatum darf nicht umetikettiert werden (Behördenauskunft, kein Gesetz).41213

Was Sie festhalten

  • welche Ware abgelaufen war und was mit ihr geschehen ist (Leitfaden der Kommission: Abweichungen und Korrekturmaßnahmen)6

05Schritt

Nachvollziehbar festhalten

Aufzeichnungen richten sich nach Art und Größe des Betriebs und sind stets aktuell zu halten; laut Leitfaden der Kommission sind elektronische Aufzeichnungen zulässig.61415

Laut Leitfaden der Kommission ist es in der Regel wichtiger, dass die Kontrolle wirksam ausgeführt wird, als dass sie aufgezeichnet wird; Aufzeichnungen können auf Abweichungen beschränkt werden (Leitfaden, kein Gesetz).6

Sie müssen feststellen können, von wem Sie jedes Lebensmittel erhalten haben.16

Was Sie festhalten

  • das Ergebnis der Kontrolle, beobachtete Abweichungen und was dagegen getan wurde (Leitfaden der Kommission)6

MHD-Kontrolle in Venheim

Die Charge entsteht beim Wareneingang
Wird eine Lieferung mit MHD gebucht, entsteht die MHD-Charge mit Artikel, Datum und Menge. Bucht das Team, entsteht sie mit der Freigabe durch die Leitung; von Hand erfassen geht ebenso.
Was zuerst abläuft, steht oben
Die Liste ist nach Ablaufdatum sortiert: abgelaufen, läuft diese Woche ab, später. Jeder Zustand hat ein Wort und eine eigene Form, nicht nur eine Farbe.
Fällig vor Dienstbeginn
Was heute abläuft oder schon abgelaufen ist, steht in Betrieben mit Verkauf auch in der Ansicht »Heute« am eigenen Handy.
Verbraucht oder entsorgt, mit Person und Zeitpunkt
Jede Charge wird als verbraucht oder entsorgt abgeschlossen. Entsorgte Ware wird als Verlust gebucht und senkt den Bestand; Menge und Grund kann die Leitung später korrigieren, vorher und nachher stehen im Protokoll.
Nichts verschwindet
Gelöscht wird keine Charge: Eine falsch erfasste storniert die Leitung mit Grund. Die Liste gibt es als Excel- und CSV-Datei, und der Nur-Lese-Zugang für die Kontrolle zeigt sie mit.
In jedem Tarif
MHD-Chargen und Verluste erfassen geht in jedem Tarif, auch nach dem Ende eines Abos: Eine Pflichtaufzeichnung wird nicht zurückgehalten.

HACCP-Nachweis mit Temperaturen und Reinigung Warenwirtschaft mit Bestand und Verlust

Was zuerst abläuft, steht oben — und jede Entscheidung dazu wird mit Person und Zeitpunkt festgehalten.Demo-Daten aus dem Beispielbetrieb »Cafe Sunshine«

Häufige Fragen

Was ist eine MHD-Kontrolle?
Sie prüfen, welche Ware ihr Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum erreicht: beim Wareneingang, im Lager und vor dem Verbrauch. Gelagert wird so, dass zuerst verbraucht wird, was zuerst abläuft. Bei Ablauf entscheiden Sie nachvollziehbar, und festgehalten wird, was abgelaufen war und was damit geschehen ist.
Wie oft muss das MHD kontrolliert werden?
Eine feste Frist steht in keiner der Vorschriften auf dieser Seite. Das Münchner Merkblatt nennt die stichprobenartige Prüfung beim Wareneingang. Darüber hinaus legen Sie selbst fest, wie oft das Lager durchgesehen wird, so dass keine Ware nach ihrem Verbrauchsdatum in Verkehr kommt.
Darf Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft werden?
Nach dem MHD ist ein Lebensmittel nicht automatisch unsicher. In Österreich ist beim Verkauf deutlich auf das abgelaufene MHD hinzuweisen. Für Deutschland haben wir dazu keine eigene Norm gefunden. Anders beim Verbrauchsdatum: Danach gilt die Ware als nicht sicher und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Darf man das MHD verlängern?
In Österreich nicht: Das MHD verpackter Lebensmittel darf nach § 7 der Allergeninformationsverordnung nicht verlängert werden. In Deutschland ist es laut Bundesamt für Verbraucherschutz durch Händler mit Begründung und voller Verantwortung nicht ausgeschlossen; Ware mit Verbrauchsdatum darf nicht umetikettiert werden. Das ist eine Behördenauskunft, kein Gesetz.
Muss jede MHD-Kontrolle aufgeschrieben werden?
Laut Leitfaden der EU-Kommission ist es in der Regel wichtiger, dass die Kontrolle wirksam ausgeführt wird, als dass sie aufgezeichnet wird; Aufzeichnungen können auf Fälle von Abweichungen beschränkt werden. Das Münchner Merkblatt erwartet für den Wareneingang, dass festgehalten wird, welches Lebensmittel geprüft wurde und ob das Datum eingehalten war.
Was gilt für umgefüllte oder angebrochene Ware?
Das WKO-Skriptum empfiehlt, angebrochene Packungen wieder zu verschließen oder in einen geeigneten Behälter umzufüllen und ihn mit dem MHD zu beschriften. Bei Gewürzen werden alte und neue nicht gemischt, und beim Umfüllen kommt das aktuelle MHD auf den Behälter. Es ist eine Empfehlung, kein Gesetz.
Braucht man eine Software für die MHD-Überwachung?
Keine der Vorschriften auf dieser Seite schreibt eine Software vor. Laut Leitfaden der EU-Kommission können Aufzeichnungen elektronisch geführt werden, sofern sie der Behörde auf Verlangen zur Verfügung stehen. Eine Software wie Venheim nimmt Ihnen die Reihenfolge ab: Die Charge entsteht beim Wareneingang, die Liste steht nach Ablaufdatum, und Abgelaufenes wird als verbraucht oder entsorgt mit Person und Zeitpunkt abgeschlossen.

Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
  2. 2Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.4 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
  3. 3AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 48 (Umfüllen, angebrochene Packungen) · geprüft 02.10.2026
  4. 4Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 24 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  5. 5Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 14 Abs. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  6. 6Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
  7. 7Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 2 Abs. 2 lit. r · geprüft 23.09.2026
  8. 8Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Anhang X Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  9. 9AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 44 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
  10. 10AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 45–46 (Wareneingang, Kühlung) · geprüft 23.09.2026
  11. 11AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 7 · geprüft 23.09.2026
  12. 12DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Abgelaufenes Datum · geprüft 23.09.2026
  13. 13DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Verlängerung des MHD · geprüft 23.09.2026
  14. 14Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 4 lit. a–c · geprüft 23.09.2026
  15. 15Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. g · geprüft 23.09.2026
  16. 16Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 18 Abs. 1–3 · geprüft 23.09.2026

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