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MHD-Kontrolle 2026: Pflichten in Österreich und Deutschland
Bei der MHD-Kontrolle prüfen Sie, welche Ware ihr Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum erreicht, und verbrauchen zuerst, was zuerst abläuft. Ware nach dem Verbrauchsdatum gilt als nicht sicher und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden; nach dem MHD ist sie nicht automatisch unsicher. In Österreich darf das MHD verpackter Ware nicht verlängert werden.
Die MHD-Kontrolle auf einen Blick
| Nr. | Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| 01 | Beim Wareneingang prüfen | Datum und Verpackung stichprobenartig prüfen (Merkblatt München)1 |
| 02 | Nach Ablaufdatum lagern | Zuerst verbrauchen, was zuerst abläuft (Leitfaden der Kommission)2 |
| 03 | Umgefülltes und Angebrochenes beschriften | Den neuen Behälter mit dem MHD beschriften (WKO-Skriptum, Empfehlung)3 |
| 04 | Bei Ablauf entscheiden | Ware nach dem Verbrauchsdatum aussortieren45 |
| 05 | Nachvollziehbar festhalten | Abweichungen und Korrekturmaßnahmen festhalten (Leitfaden der Kommission)6 |
Woher die Pflicht kommt
Was nur in Österreich oder Deutschland gilt, steht bei Schritt 4.
MHD-Kontrolle in fünf Schritten
Vom Wareneingang bis zum Nachweis. Je Schritt: was zu tun ist, warum, und was Sie festhalten.
01Schritt
Beim Wareneingang prüfen
Bei der Lieferung prüfen Sie stichprobenartig, ob Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum eingehalten sind und die Verpackung einwandfrei ist (Merkblatt München).1
Laut Leitfaden der Kommission gehört eine ausreichende Haltbarkeit zu den Punkten der Wareneingangskontrolle; das WKO-Skriptum nennt eine passende Mindesthaltbarkeit (beides Empfehlung, kein Gesetz).29
Was Sie festhalten
02Schritt
Nach Ablaufdatum lagern
Laut Leitfaden der Kommission wird nach dem FIFO- oder FEFO-Prinzip gelagert: zuerst verbraucht wird, was zuerst eingelagert wurde oder zuerst abläuft.2
Die Ware soll von allen Seiten zugänglich sein, damit man sie in Augenschein nehmen kann, also nicht direkt auf dem Boden oder an der Wand (Leitfaden der Kommission).2
Was Sie festhalten
- wie die Reihenfolge gesichert ist: durch die Art des Einlagerns oder eine Kennzeichnung (WKO-Skriptum, Empfehlung)10
03Schritt
Umgefülltes und Angebrochenes beschriften
Angebrochene Packungen wieder verschließen oder in einen geeigneten Behälter umfüllen und beschriften, mit dem MHD (WKO-Skriptum, Empfehlung).3
Bei Gewürzen alte und neue nicht mischen und beim Umfüllen mit dem aktuellen MHD beschriften (WKO-Skriptum, Empfehlung).3
Was Sie festhalten
- das MHD auf dem neuen Behälter (WKO-Skriptum, Empfehlung)3
04Schritt
Bei Ablauf entscheiden
Ware nach dem Verbrauchsdatum sortieren Sie aus: Sie gilt als nicht sicher und darf nicht mehr in Verkehr gebracht werden.45
Ware nach dem MHD ist nicht automatisch unsicher. Was beim Verkauf nach dem MHD gilt, unterscheidet sich zwischen Österreich und Deutschland:7
- AT — gilt in Österreich
- § 7 Allergeninformationsverordnung: Das MHD verpackter Lebensmittel darf nicht verlängert werden; bei abgelaufenem MHD ist beim Verkauf deutlich darauf hinzuweisen.11
Was Sie festhalten
- welche Ware abgelaufen war und was mit ihr geschehen ist (Leitfaden der Kommission: Abweichungen und Korrekturmaßnahmen)6
05Schritt
Nachvollziehbar festhalten
Aufzeichnungen richten sich nach Art und Größe des Betriebs und sind stets aktuell zu halten; laut Leitfaden der Kommission sind elektronische Aufzeichnungen zulässig.61415
Laut Leitfaden der Kommission ist es in der Regel wichtiger, dass die Kontrolle wirksam ausgeführt wird, als dass sie aufgezeichnet wird; Aufzeichnungen können auf Abweichungen beschränkt werden (Leitfaden, kein Gesetz).6
Sie müssen feststellen können, von wem Sie jedes Lebensmittel erhalten haben.16
Was Sie festhalten
- das Ergebnis der Kontrolle, beobachtete Abweichungen und was dagegen getan wurde (Leitfaden der Kommission)6
MHD-Kontrolle in Venheim
- Die Charge entsteht beim Wareneingang
- Wird eine Lieferung mit MHD gebucht, entsteht die MHD-Charge mit Artikel, Datum und Menge. Bucht das Team, entsteht sie mit der Freigabe durch die Leitung; von Hand erfassen geht ebenso.
- Was zuerst abläuft, steht oben
- Die Liste ist nach Ablaufdatum sortiert: abgelaufen, läuft diese Woche ab, später. Jeder Zustand hat ein Wort und eine eigene Form, nicht nur eine Farbe.
- Fällig vor Dienstbeginn
- Was heute abläuft oder schon abgelaufen ist, steht in Betrieben mit Verkauf auch in der Ansicht »Heute« am eigenen Handy.
- Verbraucht oder entsorgt, mit Person und Zeitpunkt
- Jede Charge wird als verbraucht oder entsorgt abgeschlossen. Entsorgte Ware wird als Verlust gebucht und senkt den Bestand; Menge und Grund kann die Leitung später korrigieren, vorher und nachher stehen im Protokoll.
- Nichts verschwindet
- Gelöscht wird keine Charge: Eine falsch erfasste storniert die Leitung mit Grund. Die Liste gibt es als Excel- und CSV-Datei, und der Nur-Lese-Zugang für die Kontrolle zeigt sie mit.
- In jedem Tarif
- MHD-Chargen und Verluste erfassen geht in jedem Tarif, auch nach dem Ende eines Abos: Eine Pflichtaufzeichnung wird nicht zurückgehalten.
HACCP-Nachweis mit Temperaturen und Reinigung Warenwirtschaft mit Bestand und Verlust
Häufige Fragen
Was ist eine MHD-Kontrolle?
Wie oft muss das MHD kontrolliert werden?
Darf Ware nach Ablauf des MHD noch verkauft werden?
Darf man das MHD verlängern?
Muss jede MHD-Kontrolle aufgeschrieben werden?
Was gilt für umgefüllte oder angebrochene Ware?
Braucht man eine Software für die MHD-Überwachung?
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
- 2Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.4 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
- 3AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 48 (Umfüllen, angebrochene Packungen) · geprüft 02.10.2026
- 4Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 24 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 5Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 14 Abs. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 6Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
- 7Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 2 Abs. 2 lit. r · geprüft 23.09.2026
- 8Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Anhang X Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 9AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 44 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
- 10AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 45–46 (Wareneingang, Kühlung) · geprüft 23.09.2026
- 11AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 7 · geprüft 23.09.2026
- 12DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Abgelaufenes Datum · geprüft 23.09.2026
- 13DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Verlängerung des MHD · geprüft 23.09.2026
- 14Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 4 lit. a–c · geprüft 23.09.2026
- 15Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. g · geprüft 23.09.2026
- 16Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 18 Abs. 1–3 · geprüft 23.09.2026
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