VenheimVenheim
Werkzeuge · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftOhne Konto · Der Plan bleibt im Browser

Werkzeug · ohne Konto · AT · DE

Reinigungsplan für Ihren Betrieb

Was wie oft, von wem, wie und womit gereinigt wird: Daraus werden der Plan zum Aushängen und die Nachweise zum Abzeichnen. Beim Desinfizieren sagt das Werkzeug, wo Mittel, Konzentration oder Einwirkzeit fehlen.

Land

Das ist ein Beispiel mit fünf Aufgaben.

  1. Beim Desinfizieren fragt die Kontrolle nach Mittel, Konzentration und Einwirkzeit. Die Werte stehen auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt Ihres Mittels.

  2. Beim Desinfizieren fragt die Kontrolle nach Mittel, Konzentration und Einwirkzeit. Die Werte stehen auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt Ihres Mittels.

Vorschau zum Drucken

Bei 2 Aufgaben fehlen Angaben zum Desinfizieren: Arbeitsflächen, Schneidbretter, Kühlschränke innen. Auf dem Plan steht dort eine Linie zum Eintragen.

Reinigungs- und Desinfektionsplan

Was, wie oft, womit, wer

Betrieb

Reinigungsplan: je Aufgabe was, wie, womit und wer, nach Häufigkeit gruppiert
WasWieWomitWer
Nach jedem Gebrauch
Arbeitsflächen, Schneidbretterreinigen, dann desinfizierendesinfizierenKüche
Täglich
Böden Küchekehren, feucht wischenSchicht
Handwaschbeckenreinigen, Seife und Papier auffüllenSchicht
Wöchentlich
Kühlschränke innenausräumen, auswischen, desinfizierendesinfizierenKüche
Monatlich
Dunstabzug, FettfilterFilter reinigen oder tauschenLeitung

Reinigen in dieser Reihenfolge

  1. Grobe Reste abräumen
  2. Mit Reiniger und Wasser säubern
  3. Klar nachspülen
  4. Desinfizieren und die Einwirkzeit abwarten

Immer

  • Geräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden gründlich gereinigt und wo nötig desinfiziert, und zwar so oft, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.
  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden nicht dort gelagert, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird.
Stand
Freigegeben von

Quellen: VO 852/2004: Anh. II Kap. I Nr. 1; Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. f; Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a; Anh. II Kap. I Nr. 10 · WKO-Skriptum: S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · EU-Leitfaden 2022/C 355: Anh. I Nr. 3.2 (Reinigung, Desinfektion) · VO 2017/625: Art. 14 lit. a–d. Stand der Prüfung 23.09.2026. venheim.com/werkzeuge/reinigungsplan

Was gilt

EU — gilt in Österreich und Deutschland
VO (EG) 852/2004 Anh. II: Betriebsstätten »müssen sauber und stets instand gehalten sein«, Ausrüstung ist gründlich zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren, Reinigungsmittel lagern nicht im Lebensmittelbereich.145
EU — gilt in Österreich und Deutschland
Den Plan als Dokument verlangt kein Gesetz ausdrücklich. Der Leitfaden der Kommission empfiehlt ihn — was, wann, wie, von wem —; sehr kleine Betriebe müssen die Abläufe zumindest erklären können.168
AT — Österreich
Keine eigene Norm; es gilt das EU-Recht unmittelbar. Das WKO-Skriptum beschreibt Reinigung und Desinfektion auf S. 54 (Leitfaden).12
DE — Deutschland
§ 3 LMHV: Lebensmittel dürfen nicht nachteilig beeinflusst werden, laut § 2 auch nicht durch Reinigungsmittel. Reinigung und Desinfektion sind Pflichtinhalt der Hygieneschulung.91011

Was die Kontrolle fragt

  • Welche Räume und Geräte werden wann gereinigt, von wem, und wer ist verantwortlich?126
  • Welche Mittel verwenden Sie, in welcher Konzentration und mit welcher Einwirkzeit?6
  • Wo lagern die Reinigungsmittel?5
  • Ist sauber, was als erledigt abgehakt ist?7

Typische Fehler

  • Der Plan hängt aus, aber niemand hakt ab — und die Kontrolle findet sichtbaren Schmutz.Praxis
  • Desinfektionsmittel ohne die Angaben des Herstellers dosiert.6
  • Reinigungsmittel im Lebensmittelbereich gelagert.5

Nachlesen und üben

Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
  2. 2AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
  3. 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. f · geprüft 23.09.2026
  4. 4Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a · geprüft 23.09.2026
  5. 5Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
  6. 6Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.2 (Reinigung, Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
  7. 7Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 14 lit. a–d · geprüft 23.09.2026
  8. 8Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
  9. 9DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 3 · geprüft 23.09.2026
  10. 10DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  11. 11DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
  12. 12DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026

Woran man sieht, dass es sauber war

In der Venheim-App hakt das Team die Reinigung am Handy ab; jeder Haken trägt Person und Uhrzeit, auf Wunsch mit einem Foto der erledigten Aufgabe. Den Monat gibt es als Excel-Datei für die Kontrolle. Abhaken und Exportieren sind in jedem Tarif frei, auch im Tarif Start (gratis).

Im Tarif Start gratis beginnen

Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.