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Reinigungsplan für Ihren Betrieb
Was wie oft, von wem, wie und womit gereinigt wird: Daraus werden der Plan zum Aushängen und die Nachweise zum Abzeichnen. Beim Desinfizieren sagt das Werkzeug, wo Mittel, Konzentration oder Einwirkzeit fehlen.
Das ist ein Beispiel mit fünf Aufgaben.
Beim Desinfizieren fragt die Kontrolle nach Mittel, Konzentration und Einwirkzeit. Die Werte stehen auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt Ihres Mittels.
Beim Desinfizieren fragt die Kontrolle nach Mittel, Konzentration und Einwirkzeit. Die Werte stehen auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt Ihres Mittels.
Vorschau zum Drucken
Bei 2 Aufgaben fehlen Angaben zum Desinfizieren: Arbeitsflächen, Schneidbretter, Kühlschränke innen. Auf dem Plan steht dort eine Linie zum Eintragen.
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Was, wie oft, womit, wer
Betrieb
| Was | Wie | Womit | Wer |
|---|---|---|---|
| Nach jedem Gebrauch | |||
| Arbeitsflächen, Schneidbretter | reinigen, dann desinfizieren | desinfizieren | Küche |
| Täglich | |||
| Böden Küche | kehren, feucht wischen | Schicht | |
| Handwaschbecken | reinigen, Seife und Papier auffüllen | Schicht | |
| Wöchentlich | |||
| Kühlschränke innen | ausräumen, auswischen, desinfizieren | desinfizieren | Küche |
| Monatlich | |||
| Dunstabzug, Fettfilter | Filter reinigen oder tauschen | Leitung | |
Reinigen in dieser Reihenfolge
- Grobe Reste abräumen
- Mit Reiniger und Wasser säubern
- Klar nachspülen
- Desinfizieren und die Einwirkzeit abwarten
Immer
- Geräte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden gründlich gereinigt und wo nötig desinfiziert, und zwar so oft, dass kein Kontaminationsrisiko besteht.
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel werden nicht dort gelagert, wo mit Lebensmitteln gearbeitet wird.
- Stand
- Freigegeben von
Quellen: VO 852/2004: Anh. II Kap. I Nr. 1; Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. f; Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a; Anh. II Kap. I Nr. 10 · WKO-Skriptum: S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · EU-Leitfaden 2022/C 355: Anh. I Nr. 3.2 (Reinigung, Desinfektion) · VO 2017/625: Art. 14 lit. a–d. Stand der Prüfung 23.09.2026. venheim.com/werkzeuge/reinigungsplan
Was gilt
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Anh. II: Betriebsstätten »müssen sauber und stets instand gehalten sein«, Ausrüstung ist gründlich zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren, Reinigungsmittel lagern nicht im Lebensmittelbereich.145
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Den Plan als Dokument verlangt kein Gesetz ausdrücklich. Der Leitfaden der Kommission empfiehlt ihn — was, wann, wie, von wem —; sehr kleine Betriebe müssen die Abläufe zumindest erklären können.168
Was die Kontrolle fragt
Typische Fehler
Nachlesen und üben
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 2AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. f · geprüft 23.09.2026
- 4Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a · geprüft 23.09.2026
- 5Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
- 6Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.2 (Reinigung, Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
- 7Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 14 lit. a–d · geprüft 23.09.2026
- 8Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
- 9DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 3 · geprüft 23.09.2026
- 10DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 11DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
- 12DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026