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06Kapitel 6 von 8 · 4 min · VO 852/2004 Anh. II Kap. VI

Schädlinge & Abfall

Sie erkennen Spuren von Schädlingen, wissen, was dann zuerst passiert, und lagern Abfall richtig.

Kap. 6 · Frage 1/5

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Zum Nachlesen

Was gilt, und woher es kommt

Betriebe brauchen geeignete Verfahren gegen Schädlinge, und Haustiere haben keinen Zutritt (VO 852/2004). Fenster nach außen tragen bei Bedarf Insektengitter. Abfall kommt so rasch wie möglich aus den Arbeitsräumen, in verschließbare Behälter. In Österreich empfiehlt die WKO, das Schädlingsmonitoring mindestens alle drei Monate zu dokumentieren.

Der Betrieb ist so beschaffen, dass Schädlinge bekämpft werden können. Es gibt geeignete Verfahren gegen Schädlinge, und Haustiere haben keinen Zutritt zu den Räumen.12

Fenster, die nach außen öffnen, tragen bei Bedarf Insektengitter, die sich zum Reinigen leicht abnehmen lassen.3

Abfall kommt so rasch wie möglich aus den Räumen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird. Er wird in verschließbaren Behältern gesammelt, und Müllräume werden sauber und frei von Schädlingen gehalten.456

AT — gilt in ÖsterreichDie WKO empfiehlt, das Schädlingsmonitoring mindestens alle drei Monate zu dokumentieren, bei Befall öfter, mit einem Bekämpfungs- und Fallenplan. Bei Schaben, Ratten oder Pharaoameisen kommt eine Fachfirma.7

AT — gilt in ÖsterreichAuch verdorbene Ware und Retouren sind Abfall: deutlich gekennzeichnet und getrennt von den Lebensmitteln gelagert.8

Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 2 lit. c · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 4 · geprüft 23.09.2026
  3. 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. d · geprüft 23.09.2026
  4. 4Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. VI Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
  5. 5Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. VI Nr. 2 · geprüft 23.09.2026
  6. 6Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. VI Nr. 3 und 4 · geprüft 23.09.2026
  7. 7AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 42 (Schädlinge) · geprüft 23.09.2026
  8. 8AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 52–53 (Abkühlen, Heißhalten, Abfall) · geprüft 23.09.2026