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Allergene auf der Speisekarte

Die 14 Hauptallergene müssen Sie auch bei offener Ware angeben. Aus Ihrer Karte werden drei Blätter: die Speisekarte mit A–R oder im Klartext, die Übersicht für Küche und Service und der Aushang für die mündliche Auskunft.

Land
Auf der Karte

Das ist eine Beispielkarte.

  1. Enthält: Gluten, Ei, Milch, Senf
  2. Enthält: Gluten, Ei, Milch, Sellerie
  3. Enthält: Senf, Sulfite
  4. Enthält: Gluten, Ei, Milch
  5. Geprüft: keines der 14 Hauptallergene.
  6. Noch offen: Allergene wählen oder »keines« bestätigen.

Vorschau zum Drucken

1 Gericht ist noch offen: Tagesgericht. Es steht mit »Angaben fehlen« auf dem Blatt, bis es geprüft ist.

Speisekarte · Allergene

Wiener Schnitzel mit ErdäpfelsalatA, C, G, M
FrittatensuppeA, C, G, L
Gemischter Salat mit KernölM, O
Kaiserschmarrn mit ZwetschkenrösterA, C, G
Frische Früchte der Saison
TagesgerichtAngaben fehlen

AGlutenhaltiges GetreideCEierGMilch (einschließlich Laktose)LSellerieMSenfOSchwefeldioxid und Sulfite

Was gilt

EU — gilt in Österreich und Deutschland
LMIV Art. 44: Auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ist die Angabe der Allergene Pflicht; wie, regeln die Mitgliedstaaten. Anhang II nennt die 14 Hauptallergene.12
AT — Österreich
Allergeninformationsverordnung: Information unaufgefordert und leicht zugänglich; ein gut sichtbarer Hinweis auf mündliche Auskunft genügt. Mündlich nur durch geschulte Personen, die Schulung ist zu dokumentieren; Grundlage ist eine schriftliche Dokumentation. Der Buchstabencode A–R ist eine Empfehlung, kein Gesetz.453
DE — Deutschland
LMIDV § 4: schriftlich auf Schild, Karte, Aushang oder elektronisch, Fußnoten sind zulässig. Mündlich durch hinreichend unterrichtetes Personal, wenn eine schriftliche Aufzeichnung vorliegt, die auf Nachfrage auch der Gast einsehen kann.67

Typische Fehler

  • Das Rezept geändert, die Allergenliste nicht.57
  • Österreich: mündliche Auskunft durch ungeschulte Aushilfen.5
  • Tagesangebote ohne Allergendokumentation.8

Nachlesen und üben

Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 44 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. c · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Anhang II Nr. 1–14 · geprüft 23.09.2026
  3. 3AT — gilt in ÖsterreichEmpfehlung des Gesundheitsministeriums zum Allergen-Buchstabencode (07.10.2014), Österreich, S. 2–4 · geprüft 23.09.2026
  4. 4AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 2 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  5. 5AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 3 und § 4 · geprüft 23.09.2026
  6. 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), Deutschland, § 4 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
  7. 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), Deutschland, § 4 Abs. 3 und 4 · geprüft 23.09.2026
  8. 8AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 69–70 (Allergeninformation) · geprüft 23.09.2026
  9. 9Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 9 · geprüft 23.09.2026

Die Schulung dazu nachweisen

In Österreich darf nur eine geschulte Person mündlich Auskunft geben, und die Schulung ist zu dokumentieren. Venheim führt diesen Nachweis je Person, neben Hygieneschulung und Unterweisung, in der Betriebs-App aus dem eigenen Betrieb.

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.