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Allergene auf der Speisekarte
Die 14 Hauptallergene müssen Sie auch bei offener Ware angeben. Aus Ihrer Karte werden drei Blätter: die Speisekarte mit A–R oder im Klartext, die Übersicht für Küche und Service und der Aushang für die mündliche Auskunft.
Das ist eine Beispielkarte.
- Enthält: Gluten, Ei, Milch, Senf
- Enthält: Gluten, Ei, Milch, Sellerie
- Enthält: Senf, Sulfite
- Enthält: Gluten, Ei, Milch
- Geprüft: keines der 14 Hauptallergene.
- Noch offen: Allergene wählen oder »keines« bestätigen.
Vorschau zum Drucken
1 Gericht ist noch offen: Tagesgericht. Es steht mit »Angaben fehlen« auf dem Blatt, bis es geprüft ist.
Speisekarte · Allergene
Wiener Schnitzel mit ErdäpfelsalatA, C, G, M
FrittatensuppeA, C, G, L
Gemischter Salat mit KernölM, O
Kaiserschmarrn mit ZwetschkenrösterA, C, G
Frische Früchte der Saison
TagesgerichtAngaben fehlen
AGlutenhaltiges GetreideCEierGMilch (einschließlich Laktose)LSellerieMSenfOSchwefeldioxid und Sulfite
Was gilt
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- LMIV Art. 44: Auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln ist die Angabe der Allergene Pflicht; wie, regeln die Mitgliedstaaten. Anhang II nennt die 14 Hauptallergene.12
- AT — Österreich
- Allergeninformationsverordnung: Information unaufgefordert und leicht zugänglich; ein gut sichtbarer Hinweis auf mündliche Auskunft genügt. Mündlich nur durch geschulte Personen, die Schulung ist zu dokumentieren; Grundlage ist eine schriftliche Dokumentation. Der Buchstabencode A–R ist eine Empfehlung, kein Gesetz.453
Typische Fehler
Nachlesen und üben
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 44 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 9 Abs. 1 lit. c · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Anhang II Nr. 1–14 · geprüft 23.09.2026
- 3AT — gilt in ÖsterreichEmpfehlung des Gesundheitsministeriums zum Allergen-Buchstabencode (07.10.2014), Österreich, S. 2–4 · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 2 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 3 und § 4 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), Deutschland, § 4 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV), Deutschland, § 4 Abs. 3 und 4 · geprüft 23.09.2026
- 8AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 69–70 (Allergeninformation) · geprüft 23.09.2026
- 9Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 9 · geprüft 23.09.2026