Team & Wissen
Wer was darf, ist keine Erinnerungsfrage.
1 Minuten Lesezeit · Zuletzt aktualisiert am 10.9.2026

Einschulung mit Abnahme.
Einschulung mit Abnahme.
Ein Pfad mit Schritten — Lektion lesen, Abnahme vor Ort, Dienstanweisung zur Kenntnis nehmen, externen Nachweis erfassen — wird bei Eintritt, Versetzung und 30 Tage vor Ablauf eines Nachweises von selbst zugewiesen. Statt einer gemalten Unterschrift stehen zwei Zeitstempel von zwei Zugängen. Niemand nimmt sich selbst ab.
Die App führt die Einschulung, sie ersetzt sie nicht. Jede Vorlage, die eine Unterweisung nach § 14 ASchG, eine Hygieneschulung oder eine Geräteeinweisung belegen soll, muss einen persönlichen Pflicht-Schritt enthalten — die App weigert sich, eine Vorlage ohne ihn zu speichern.
Ist der Pfad fertig, entstehen die Schulungsnachweise von selbst; das Zertifikat ist die Ansicht genau dieser Zeilen als PDF, byte-gleich, mit Prüfsumme.
Team & Wissen · Fortsetzung
Wer durfte das am 14. Juli? Eine gerechnete Antwort, keine Vermutung.
Die Kompetenz-Karte mit Stichtag.
Die Kompetenz-Karte mit Stichtag.
Nicht nur „was darf diese Person heute“, sondern „was durfte diese Person am 14. Juli?“ — gerechnet aus Nachweisen und dem Verlauf der Kennzeichen, als Ampel je Kompetenz. Wo die Antwort nicht belegt ist, sagt die Karte „nicht prüfbar“, statt zu raten.
Anweisungen, die etwas wert sind.
Die Leitung rollt eine Dienstanweisung an einen Empfängerkreis aus, danach friert ein Trigger den Kopf ein. Jede Person quittiert selbst, der ganze Wortlaut steht dabei. Eine ausgerollte Anweisung ersetzt keine persönliche Unterweisung — diese Arten stehen im Auswahlfeld gar nicht erst zur Wahl.
Arbeitsrechtlich vorsichtig gebaut: Team-Rangliste ab Werk aus, Kennzahlen nie je Person, „wer hat noch nicht quittiert“ nur dort, wo die Liste eine Aufzeichnung nach § 14 ASchG ist (§ 96a ArbVG).

Wer das schreibt
Michael Faix führt acht Standorte in Wien und Linz (Gastronomie und Fitness, Stand August 2026) und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.