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Ihre Unterlagen

Die Daten gehören dem Betrieb. Nicht uns.

2 Minuten Lesezeit · Zuletzt aktualisiert am 10.9.2026

Jederzeit vollständig raus.

Der Voll-Export liefert jede Tabelle als CSV plus alle Dateien im Ordner — ohne Abo-Schranke, auch nach Vertragsende. Die Tabellenliste wird aus dem Datenbankschema abgeleitet, damit nichts fehlt, was jemand vergessen hat aufzuschreiben. Die vollständige Löschung führt der Inhaber selbst aus, mit vier Schlössern.

Jede Person zieht ihre eigenen Daten.

Arbeitszeitaufzeichnung, Vertragsverlauf, Dienste, Abwesenheiten und das Nachweis-Blatt als PDF — Art. 15 und 20 DSGVO per Knopf, ohne Sonderweg.

Der Nachweis liegt datiert außerhalb des Hauses.

Monatsnachweis und Monatspaket gehen automatisch an hinterlegte Adressen; der Kopf der verketteten Protokollspur reist im Mailtext mit. Eine später geänderte Zeile fällt bei der nächsten Prüfung auf.

Was hier bewusst nicht versprochen wird. Eine automatische Spiegelung der Ablage in den eigenen Speicher des Betriebs (SharePoint, OneDrive, S3) ist gebaut, ab Werk aus und noch nicht freigegeben — die Verzeichnis-Zeile dazu trägt den Vermerk „Entwurf“. Sobald sie freigegeben ist, gilt der Grundsatz aus dem Quelltext: Die Ablage ist Ziel, niemals Wahrheit. Bis dahin ist der Voll-Export der Weg. Ein qualifizierter Zeitstempel der Protokollkette ist eine offene Entscheidung, keine Zusage.

Recht & Daten

Was geklärt ist — und was als Entwurf gekennzeichnet bleibt.

Liegt vor
  • Daten in der EU (Irland), Hosting in Dublin.
  • Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30, Löschkonzept, technische Maßnahmen dokumentiert.
  • Rechte sind in der Datenbank erzwungen, nicht nur in der Anwendung geprüft — Zeilenrechte auf jeder Tabelle, Zwei-Faktor-Anmeldung als Datenbankregel.
  • Datenexport und vollständige Löschung auf Knopfdruck — jederzeit, ohne Abo-Schranke.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit nach EU 2018/1523 — ehrlich „teilweise vereinbar“.
  • Tägliche Sicherung mit monatlicher Wiederherstellungsprobe, protokolliert.
Als Entwurf gekennzeichnet

Alle Rechtstexte stehen unter Anwalts-Vorbehalt, bis eine Kanzlei sie abgenommen hat — und tragen bis dahin den Vermerk sichtbar, statt ihn zu verstecken:

Offen und benannt: Entwicklung, Betrieb und Sicherung liegen heute bei einer Person; eine zeitpunktgenaue Wiederherstellung ist noch nicht zugebucht. Beides steht im Risikoregister. Was dagegen gebaut ist, steht im Kapitel »Kosten«.

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO — als Entwurf zur Zeichnung bereit.
  • Entwurf einer Betriebsvereinbarung für Betriebe mit Betriebsrat.
  • Deutsche Steuer- und Aufbewahrungsregeln — als zweiter Datensatz hinterlegt, mit Vermerk „Entwurf“.
Der Punkt, an dem Betriebs-Software scheitert — und wie er gelöst ist. In Österreich bedürfen Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, der Zustimmung des Betriebsrats; sie ist nicht durch eine Schlichtungsstelle ersetzbar. Venheim ist darauf ausgelegt: Erfassung auf Standort- und Schichtebene ist die Standardeinstellung, Ranglisten sind ab Werk aus, Kennzahlen laufen nie je Person, und wo eine Einstellung die Kontrollintensität erhöht, sagt die Oberfläche das an derselben Stelle. „Jede Zahl, die eine Person mit einer anderen vergleichbar macht, ist gleichzeitig ein Bewertungsinstrument.“

Wer das schreibt

Michael Faix führt acht Standorte in Wien und Linz (Gastronomie und Fitness, Stand August 2026) und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.