Hygiene und HACCP · EU · AT · DE
Reinigungs- und Desinfektionsplan
Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, was wann, wie und von wem gereinigt oder desinfiziert wird. Das EU-Hygienerecht verlangt saubere, instand gehaltene Räume und Geräte; den Plan selbst empfehlen EU-Kommission und Leitfäden. Die amtliche Kontrolle prüft Ihre Reinigungsverfahren. Sehr kleine Betriebe müssen die Abläufe zumindest erklären können.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Anh. II: Betriebsstätten »müssen sauber und stets instand gehalten sein«, Ausrüstung ist gründlich zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren, Reinigungsmittel lagern nicht im Lebensmittelbereich.123
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Den Plan als Dokument verlangt kein Gesetz ausdrücklich. Der Leitfaden der Kommission empfiehlt ihn — was, wann, wie, von wem —; sehr kleine Betriebe müssen die Abläufe zumindest erklären können.145
Was die Kontrolle sehen will
Typische Fehler
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Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
- 4Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.2 (Reinigung, Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
- 5Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
- 6AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 3 · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 9DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
- 10DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
- 11Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 14 lit. a–d · geprüft 23.09.2026
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