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Nachweis-Lexikon · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

Hygiene und HACCP · EU · AT · DE

Reinigungs- und Desinfektionsplan

Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, was wann, wie und von wem gereinigt oder desinfiziert wird. Das EU-Hygienerecht verlangt saubere, instand gehaltene Räume und Geräte; den Plan selbst empfehlen EU-Kommission und Leitfäden. Die amtliche Kontrolle prüft Ihre Reinigungsverfahren. Sehr kleine Betriebe müssen die Abläufe zumindest erklären können.

Rechtsgrundlage

EU — gilt in Österreich und Deutschland
VO (EG) 852/2004 Anh. II: Betriebsstätten »müssen sauber und stets instand gehalten sein«, Ausrüstung ist gründlich zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren, Reinigungsmittel lagern nicht im Lebensmittelbereich.123
EU — gilt in Österreich und Deutschland
Den Plan als Dokument verlangt kein Gesetz ausdrücklich. Der Leitfaden der Kommission empfiehlt ihn — was, wann, wie, von wem —; sehr kleine Betriebe müssen die Abläufe zumindest erklären können.145
AT — Österreich
Keine eigene Norm; es gilt das EU-Recht unmittelbar. Das WKO-Skriptum beschreibt Reinigung und Desinfektion auf S. 54 (Leitfaden).16
DE — Deutschland
§ 3 LMHV: Lebensmittel dürfen nicht nachteilig beeinflusst werden, laut § 2 auch nicht durch Reinigungsmittel. Reinigung und Desinfektion sind Pflichtinhalt der Hygieneschulung.789

Was die Kontrolle sehen will

  • Welche Räume und Geräte werden wann gereinigt, von wem, und wer ist verantwortlich?104
  • Welche Mittel verwenden Sie, in welcher Konzentration und mit welcher Einwirkzeit?4
  • Wo lagern die Reinigungsmittel?3
  • Ist sauber, was als erledigt abgehakt ist?11

Typische Fehler

  • Der Plan hängt aus, aber niemand hakt ab — und die Kontrolle findet sichtbaren Schmutz.Praxis
  • Desinfektionsmittel ohne die Angaben des Herstellers dosiert.4
  • Reinigungsmittel im Lebensmittelbereich gelagert.3

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Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. V Nr. 1 lit. a · geprüft 23.09.2026
  3. 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
  4. 4Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.2 (Reinigung, Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
  5. 5Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
  6. 6AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 54 (Reinigung und Desinfektion) · geprüft 23.09.2026
  7. 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 3 · geprüft 23.09.2026
  8. 8DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  9. 9DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 10 · geprüft 23.09.2026
  10. 10DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
  11. 11Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 14 lit. a–d · geprüft 23.09.2026

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.