Ware und Kennzeichnung · EU · AT · DE
MHD und Verbrauchsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (»mindestens haltbar bis«) sagt, bis wann ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine Eigenschaften behält; danach ist es nicht automatisch unsicher. Das Verbrauchsdatum (»zu verbrauchen bis«) tragen sehr leicht verderbliche Lebensmittel; nach Ablauf gelten sie als nicht sicher. In Österreich müssen Sie beim Verkauf auf ein abgelaufenes MHD hinweisen.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- LMIV Art. 2 und Anhang X: Das MHD ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine Eigenschaften behält. Ausgenommen sind unter anderem Backwaren, die normalerweise binnen 24 Stunden verzehrt werden.12
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- LMIV Art. 24: Sehr leicht verderbliche Lebensmittel tragen ein Verbrauchsdatum; nach Ablauf gelten sie als nicht sicher und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden (VO 178/2002 Art. 14).34
- AT — Österreich
- § 7 Allergeninformationsverordnung: Das MHD verpackter Lebensmittel darf nicht verlängert werden; bei abgelaufenem MHD ist beim Verkauf deutlich darauf hinzuweisen.5
Was die Kontrolle sehen will
- Finden sich Waren mit abgelaufenem Verbrauchsdatum im Lager?34
- Prüfen Sie Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum schon beim Wareneingang?8
- Österreich: Wird abgelaufene MHD-Ware mit Hinweis verkauft, und wurde kein Datum verlängert?5
- Wird so gelagert, dass die älteste oder zuerst ablaufende Ware zuerst verbraucht wird?9
Typische Fehler
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Quellen
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- 1Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 2 Abs. 2 lit. r · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Anhang X Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 24 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 4Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 14 Abs. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 7 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Abgelaufenes Datum · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Verlängerung des MHD · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
- 9Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.4 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
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