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Nachweis-Lexikon · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

Ware und Kennzeichnung · EU · AT · DE

MHD und Verbrauchsdatum

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (»mindestens haltbar bis«) sagt, bis wann ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine Eigenschaften behält; danach ist es nicht automatisch unsicher. Das Verbrauchsdatum (»zu verbrauchen bis«) tragen sehr leicht verderbliche Lebensmittel; nach Ablauf gelten sie als nicht sicher. In Österreich müssen Sie beim Verkauf auf ein abgelaufenes MHD hinweisen.

Rechtsgrundlage

EU — gilt in Österreich und Deutschland
LMIV Art. 2 und Anhang X: Das MHD ist das Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei richtiger Aufbewahrung seine Eigenschaften behält. Ausgenommen sind unter anderem Backwaren, die normalerweise binnen 24 Stunden verzehrt werden.12
EU — gilt in Österreich und Deutschland
LMIV Art. 24: Sehr leicht verderbliche Lebensmittel tragen ein Verbrauchsdatum; nach Ablauf gelten sie als nicht sicher und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden (VO 178/2002 Art. 14).34
AT — Österreich
§ 7 Allergeninformationsverordnung: Das MHD verpackter Lebensmittel darf nicht verlängert werden; bei abgelaufenem MHD ist beim Verkauf deutlich darauf hinzuweisen.5
DE — Deutschland
Keine nationale Norm zum Verkauf nach Ablauf des MHD gefunden. Laut Bundesamt ist ein Verlängern durch Händler mit Begründung und voller Verantwortung nicht ausgeschlossen; Ware mit Verbrauchsdatum darf nicht umetikettiert werden (Behördenauskunft, kein Gesetz).367

Was die Kontrolle sehen will

  • Finden sich Waren mit abgelaufenem Verbrauchsdatum im Lager?34
  • Prüfen Sie Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum schon beim Wareneingang?8
  • Österreich: Wird abgelaufene MHD-Ware mit Hinweis verkauft, und wurde kein Datum verlängert?5
  • Wird so gelagert, dass die älteste oder zuerst ablaufende Ware zuerst verbraucht wird?9

Typische Fehler

  • Das Verbrauchsdatum wie ein MHD behandelt (»riecht noch gut«).3
  • Österreich: ein neues MHD über das alte geklebt.5
  • Selbst verpackte Ware ohne Datum abgegeben — ob eine Ausnahme wie bei Backwaren für den Tag greift, im Einzelfall prüfen.2

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Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 2 Abs. 2 lit. r · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Anhang X Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  3. 3Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformation, LMIV), Art. 24 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  4. 4Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 14 Abs. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  5. 5AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 7 · geprüft 23.09.2026
  6. 6DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Abgelaufenes Datum · geprüft 23.09.2026
  7. 7DE — gilt in DeutschlandBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fragen zur Mindesthaltbarkeit (Behördenauskunft, kein Gesetz), Verlängerung des MHD · geprüft 23.09.2026
  8. 8DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
  9. 9Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.4 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.