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Nachweis-Lexikon · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

Ware und Kennzeichnung · EU · AT · DE

Temperaturaufzeichnung und Kühlkette

Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nicht bei gefährlichen Temperaturen lagern, und die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Sie überwachen deshalb Kühl- und Tiefkühlgeräte und halten Messwerte fest, soweit Ihr Konzept das verlangt. Eine tägliche Liste schreibt kein Gesetz wörtlich vor; in Österreich empfiehlt die WKO die tägliche Aufzeichnung.

Rechtsgrundlage

EU — gilt in Österreich und Deutschland
VO (EG) 852/2004: Temperaturkontrolle und Kühlkette sind Pflicht (Art. 4 Abs. 3); die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden, kurze Abweichungen aus praktischen Gründen sind zulässig (Anh. II Kap. IX Nr. 5).12
EU — gilt in Österreich und Deutschland
Räume müssen eine Überwachung und, »sofern erforderlich«, eine Registrierung der Lagertemperatur erlauben — eine tägliche Liste steht nirgends wörtlich. Tiefkühlware: −18 °C, kurzzeitig höchstens 3 °C wärmer.34
AT — Österreich
Tiefkühl-Verordnung § 4. Das WKO-Skriptum empfiehlt, Kühl- und Tiefkühllager täglich zu prüfen, die Ergebnisse aufzuzeichnen und Thermometer jährlich zu kalibrieren (Empfehlung, kein Gesetz).56
DE — Deutschland
§ 2 LMHV bestimmt leicht verderbliche Lebensmittel über die Temperatur, § 2 TLMV regelt Tiefkühlware. Die Temperaturen der Tier-LMHV Anlage 5 Kap. I gelten nicht für die Küchen von Gaststätten.789

Was die Kontrolle sehen will

  • Welche Geräte überwachen Sie, wie oft, und wo stehen die Werte?106
  • Was haben Sie bei einer Überschreitung getan?1011
  • Misst das Thermometer richtig, und wann wurde es geprüft?126
  • Ist die Kühlkette bei Anlieferung und Lagerung eingehalten?2

Typische Fehler

  • Werte über dem Grenzwert eingetragen, ohne Maßnahme.116
  • Das Thermometer nie überprüft — laut Leitfaden genügt ein Vergleich mit Eiswasser.12
  • Die Liste nachträglich am Stück ausgefüllt.Praxis

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Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 4 Abs. 3 lit. c und d · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 5 · geprüft 23.09.2026
  3. 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 2 lit. d · geprüft 23.09.2026
  4. 4Richtlinie 89/108/EWG über tiefgefrorene Lebensmittel, Art. 5 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  5. 5AT — gilt in ÖsterreichTiefkühl-Verordnung, BGBl. Nr. 201/1994, Österreich, § 4 · geprüft 23.09.2026
  6. 6AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 45–46 (Wareneingang, Kühlung) · geprüft 23.09.2026
  7. 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  8. 8DE — gilt in DeutschlandVerordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV), Deutschland, § 2 Abs. 4 · geprüft 23.09.2026
  9. 9DE — gilt in DeutschlandTierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), Deutschland, § 7 Satz 2 · geprüft 23.09.2026
  10. 10DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
  11. 11Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 4 (Verifizierung der GHP) · geprüft 23.09.2026
  12. 12Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.5 (Wartung, Kalibrierung) · geprüft 23.09.2026

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.