Ware und Kennzeichnung · EU · AT · DE
Wareneingangskontrolle
Bei der Wareneingangskontrolle prüfen Sie Lieferungen, bevor sie ins Lager gehen: Temperatur bei Kühl- und Tiefkühlware, unversehrte Verpackung, Kennzeichnung und Haltbarkeitsdatum. Rohstoffe, die so verdorben oder belastet sind, dass das fertige Gericht nicht mehr verzehrgeeignet wäre, dürfen Sie nach EU-Recht nicht annehmen. Wie Sie prüfen und aufzeichnen, legen Sie in Ihrer Eigenkontrolle fest.
Rechtsgrundlage
Was die Kontrolle sehen will
Typische Fehler
- Die Ware nimmt an, wer gerade da ist, ohne Prüfung.Praxis
- Messwert nicht festgehalten, Abweichung ohne Folge.4
- Kühlware steht lange bei Raumtemperatur, bevor sie eingeräumt wird.Praxis
Üben, nachlesen, drucken
Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 2 · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 5 · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 45–46 (Wareneingang, Kühlung) · geprüft 23.09.2026
- 5DE — gilt in DeutschlandTierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), Deutschland, § 7 Satz 2 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 4 · geprüft 23.09.2026
- 7AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 44 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
- 9Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.4 (Wareneingang) · geprüft 23.09.2026
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