Personal und Arbeitszeit · EU · AT · DE
Hygieneschulung
Alle, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit in Lebensmittelhygiene unterwiesen oder geschult werden; wer das HACCP-Konzept betreut, zusätzlich in HACCP. Das verlangt die EU-Hygieneverordnung in Österreich und Deutschland. Deutschland nennt die Inhalte in § 4 LMHV. Eine feste Wiederholungsfrist steht in keinem dieser Gesetze, Leitlinien empfehlen jährlich.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Anh. II Kap. XII: Personal entsprechend seiner Tätigkeit in Lebensmittelhygiene unterweisen und/oder schulen; wer das HACCP-Verfahren betreut, zusätzlich in HACCP.12
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Keine Frist im Gesetz. Laut Leitfaden der Kommission richtet sich die Auffrischung nach dem Bedarf des Betriebs und setzt keine formale Veranstaltung voraus.13
- AT — Österreich
- Keine eigene Schulungsnorm, es gilt Kap. XII; eigene Pflicht nur für Allergene (§ 3 Allergeninformationsverordnung). Die Leitlinie Personalschulung empfiehlt mindestens jährlich, bei Eintritt und bei neuen Aufgaben (Leitlinie, kein Gesetz).145
- DE — Deutschland
- § 4 LMHV: Schulung nach Anlage 1, zehn Sachgebiete, für alle, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen; Nachweis auf Verlangen. Wer eine einschlägige Berufsausbildung hat, gilt als geschult.678
- Aufbewahren
- Kein Gesetz nennt eine Frist. Die österreichische Leitlinie Personalschulung empfiehlt mindestens drei Jahre, mit Ort, Datum, Thema, Dauer und Unterschrift.5
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Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. XII Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. XII Nr. 2 · geprüft 23.09.2026
- 3Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Abschnitt 8 (Schulungen) · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichAllergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, Österreich, § 3 und § 4 · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichLeitlinie für die Personalschulung (Gesundheitsministerium, 24.07.2012), Österreich, Nr. 3 und 5 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 4 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 4 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, Anlage 1 Nr. 1–10 · geprüft 23.09.2026
- 9DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
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