Personal und Arbeitszeit · AT · DE
Arbeitszeitaufzeichnung
In Österreich müssen Sie nach § 26 AZG Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen, laut Unternehmensserviceportal mit Beginn, Ende und Pausen. In Deutschland verlangt § 16 ArbZG nur Aufzeichnungen über Arbeitszeit über acht Stunden; nach dem Bundesarbeitsgericht (2022) müssen Sie aber die gesamte Arbeitszeit erfassen. Für Minijobs und Gaststätten gilt zusätzlich § 17 MiLoG.
Rechtsgrundlage
- AT — Österreich
- § 26 AZG: Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen, Beginn und Dauer eines Durchrechnungszeitraums festhalten. Bei fixer, schriftlich festgehaltener Einteilung genügt es, die Einhaltung zu bestätigen und Abweichungen aufzuzeichnen.1
- AT — Österreich
- § 28 AZG: Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen sind strafbar, je Arbeitnehmer gesondert. Für Bäckereien gilt die gleichartige Pflicht aus § 19 BäckAG.23
- DE — Deutschland
- § 16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich aufzeichnen. Nach dem Bundesarbeitsgericht folgt aus § 3 ArbSchG die Pflicht, Beginn und Ende der gesamten täglichen Arbeitszeit zu erfassen; Papier kann genügen.456
Was die Kontrolle sehen will
- Österreich: Einsicht in die Aufzeichnungen und Auskünfte für das Arbeitsinspektorat.112
- Österreich: Ist der Durchrechnungszeitraum mit Beginn und Dauer festgehalten?1
- Deutschland: Sind Beginn, Ende und Dauer bei Minijobs und in der Gastronomie binnen sieben Tagen erfasst?78
- Deutschland: Ist die Arbeitszeit über acht Stunden aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt?4
Typische Fehler
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Quellen
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- 1AT — gilt in ÖsterreichArbeitszeitgesetz (AZG), Österreich, § 26 (idF BGBl. I Nr. 53/2018) · geprüft 23.09.2026
- 2AT — gilt in ÖsterreichArbeitszeitgesetz (AZG), Österreich, § 28 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 Z 7 und Abs. 8 · geprüft 23.09.2026
- 3AT — gilt in ÖsterreichBäckereiarbeiter/innengesetz 1996 (BäckAG), Österreich, § 19 · geprüft 23.09.2026
- 4DE — gilt in DeutschlandArbeitszeitgesetz (ArbZG), Deutschland, § 16 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
- 5DE — gilt in DeutschlandArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Deutschland, § 3 Abs. 2 Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandBundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, Leitsatz 1, Rn. 63 und 65 · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandMindestlohngesetz (MiLoG), Deutschland, § 17 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Deutschland, § 2a Abs. 1 Nr. 2 · geprüft 23.09.2026
- 9DE — gilt in DeutschlandMindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV), Deutschland, § 1 · geprüft 23.09.2026
- 10DE — gilt in DeutschlandIHK Rhein-Neckar: Arbeitszeiterfassung (Kammerinformation, kein Gesetz), Abschnitt Reform · geprüft 23.09.2026
- 11AT — gilt in ÖsterreichUnternehmensserviceportal: Arbeitszeitaufzeichnungen (Behördenseite, kein Gesetz), Österreich, Stand 16.01.2025 · geprüft 23.09.2026
- 12AT — gilt in ÖsterreichArbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG), Österreich, § 8 · geprüft 23.09.2026
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