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Nachweis-Lexikon · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

Personal und Arbeitszeit · AT · DE

Arbeitszeitaufzeichnung

In Österreich müssen Sie nach § 26 AZG Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen, laut Unternehmensserviceportal mit Beginn, Ende und Pausen. In Deutschland verlangt § 16 ArbZG nur Aufzeichnungen über Arbeitszeit über acht Stunden; nach dem Bundesarbeitsgericht (2022) müssen Sie aber die gesamte Arbeitszeit erfassen. Für Minijobs und Gaststätten gilt zusätzlich § 17 MiLoG.

Rechtsgrundlage

AT — Österreich
§ 26 AZG: Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen, Beginn und Dauer eines Durchrechnungszeitraums festhalten. Bei fixer, schriftlich festgehaltener Einteilung genügt es, die Einhaltung zu bestätigen und Abweichungen aufzuzeichnen.1
AT — Österreich
§ 28 AZG: Fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen sind strafbar, je Arbeitnehmer gesondert. Für Bäckereien gilt die gleichartige Pflicht aus § 19 BäckAG.23
DE — Deutschland
§ 16 Abs. 2 ArbZG: Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich aufzeichnen. Nach dem Bundesarbeitsgericht folgt aus § 3 ArbSchG die Pflicht, Beginn und Ende der gesamten täglichen Arbeitszeit zu erfassen; Papier kann genügen.456
DE — Deutschland
§ 17 MiLoG: Bei Minijobs und im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe Beginn, Ende und Dauer bis zum siebten Folgetag aufzeichnen. Ausnahmen regelt die MiLoDokV. Eine Reform mit elektronischer Pflicht ist erst ein Entwurf.78910
Aufbewahren
Deutschland: mindestens zwei Jahre (§ 16 ArbZG, § 17 MiLoG). Österreich: keine gesetzliche Frist gefunden; das Unternehmensserviceportal nennt ein Jahr (Behördenseite, kein Gesetz).4711

Was die Kontrolle sehen will

  • Österreich: Einsicht in die Aufzeichnungen und Auskünfte für das Arbeitsinspektorat.112
  • Österreich: Ist der Durchrechnungszeitraum mit Beginn und Dauer festgehalten?1
  • Deutschland: Sind Beginn, Ende und Dauer bei Minijobs und in der Gastronomie binnen sieben Tagen erfasst?78
  • Deutschland: Ist die Arbeitszeit über acht Stunden aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewahrt?4

Typische Fehler

  • Österreich: nur der Soll-Dienstplan statt der tatsächlichen Zeiten, ohne dass die Voraussetzungen der fixen Einteilung erfüllt sind.1
  • Deutschland: Minijob-Zeiten erst am Monatsende nachgetragen.7
  • Deutschland: »Wir erfassen nur Überstunden« für ausreichend gehalten.6

Üben, nachlesen, drucken

Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1AT — gilt in ÖsterreichArbeitszeitgesetz (AZG), Österreich, § 26 (idF BGBl. I Nr. 53/2018) · geprüft 23.09.2026
  2. 2AT — gilt in ÖsterreichArbeitszeitgesetz (AZG), Österreich, § 28 Abs. 1 Z 3, Abs. 2 Z 7 und Abs. 8 · geprüft 23.09.2026
  3. 3AT — gilt in ÖsterreichBäckereiarbeiter/innengesetz 1996 (BäckAG), Österreich, § 19 · geprüft 23.09.2026
  4. 4DE — gilt in DeutschlandArbeitszeitgesetz (ArbZG), Deutschland, § 16 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
  5. 5DE — gilt in DeutschlandArbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Deutschland, § 3 Abs. 2 Nr. 1 · geprüft 23.09.2026
  6. 6DE — gilt in DeutschlandBundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, Leitsatz 1, Rn. 63 und 65 · geprüft 23.09.2026
  7. 7DE — gilt in DeutschlandMindestlohngesetz (MiLoG), Deutschland, § 17 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  8. 8DE — gilt in DeutschlandSchwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), Deutschland, § 2a Abs. 1 Nr. 2 · geprüft 23.09.2026
  9. 9DE — gilt in DeutschlandMindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV), Deutschland, § 1 · geprüft 23.09.2026
  10. 10DE — gilt in DeutschlandIHK Rhein-Neckar: Arbeitszeiterfassung (Kammerinformation, kein Gesetz), Abschnitt Reform · geprüft 23.09.2026
  11. 11AT — gilt in ÖsterreichUnternehmensserviceportal: Arbeitszeitaufzeichnungen (Behördenseite, kein Gesetz), Österreich, Stand 16.01.2025 · geprüft 23.09.2026
  12. 12AT — gilt in ÖsterreichArbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG), Österreich, § 8 · geprüft 23.09.2026

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.