Hygiene und HACCP · EU · AT · DE
Lebensmittelunternehmer
Lebensmittelunternehmer ist, wer dafür verantwortlich ist, dass in dem von ihm kontrollierten Lebensmittelunternehmen das Lebensmittelrecht eingehalten wird, mit oder ohne Gewinnabsicht. Restaurants und Betriebskantinen nennt das EU-Recht ausdrücklich. Sie tragen die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel und müssen Ihren Betrieb der Behörde zur Registrierung melden, auch Änderungen und Schließungen.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 178/2002 Art. 3: Lebensmittelunternehmer ist, wer für die Einhaltung des Lebensmittelrechts im eigenen Unternehmen verantwortlich ist, gleich ob mit Gewinnabsicht oder nicht; Restaurants und Kantinen nennt die Verordnung ausdrücklich.1
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004: Die Hauptverantwortung liegt beim Unternehmer (Art. 1); Betriebe sind zur Registrierung zu melden, auch Änderungen und Schließungen (Art. 6 Abs. 2).23
- AT — Österreich
- § 10 LMSVG: Meldung beim Landeshauptmann zur Eintragung; Daten aus dem Gewerberegister können dafür genutzt werden.4
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Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 3 Nr. 2, 3, 7 und 15 · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 1 Abs. 1 lit. a, d und e · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 6 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 10 Abs. 1 und 3 · geprüft 23.09.2026
- 5DE — gilt in DeutschlandLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Deutschland, § 38 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandHessen: Merkblatt MB-001 zur Betriebshygiene in Lebensmittelunternehmen (Stand Juni 2024), S. 1–3, 5 und 7 · geprüft 23.09.2026
- 7AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 35 Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
- 8Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 17 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
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