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Nachweis-Lexikon · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

Hygiene und HACCP · EU · AT · DE

Lebensmittelunternehmer

Lebensmittelunternehmer ist, wer dafür verantwortlich ist, dass in dem von ihm kontrollierten Lebensmittelunternehmen das Lebensmittelrecht eingehalten wird, mit oder ohne Gewinnabsicht. Restaurants und Betriebskantinen nennt das EU-Recht ausdrücklich. Sie tragen die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel und müssen Ihren Betrieb der Behörde zur Registrierung melden, auch Änderungen und Schließungen.

Rechtsgrundlage

EU — gilt in Österreich und Deutschland
VO (EG) 178/2002 Art. 3: Lebensmittelunternehmer ist, wer für die Einhaltung des Lebensmittelrechts im eigenen Unternehmen verantwortlich ist, gleich ob mit Gewinnabsicht oder nicht; Restaurants und Kantinen nennt die Verordnung ausdrücklich.1
EU — gilt in Österreich und Deutschland
VO (EG) 852/2004: Die Hauptverantwortung liegt beim Unternehmer (Art. 1); Betriebe sind zur Registrierung zu melden, auch Änderungen und Schließungen (Art. 6 Abs. 2).23
AT — Österreich
§ 10 LMSVG: Meldung beim Landeshauptmann zur Eintragung; Daten aus dem Gewerberegister können dafür genutzt werden.4
DE — Deutschland
Keine eigene Registrierungsnorm eingesehen; es gilt Art. 6 VO 852/2004, zuständig ist die Behörde nach Landesrecht. Laut hessischem Merkblatt gelten bereits bekannte Betriebe als registriert.356

Was die Kontrolle sehen will

  • Wer ist der verantwortliche Unternehmer, und wer vertritt ihn vor Ort?17
  • Ist der Betrieb gemeldet, und sind Änderungen wie eine neue Tätigkeit oder ein neuer Standort nachgemeldet?34
  • Wie stellen Sie sicher, dass die Anforderungen eingehalten und überprüft werden?8

Typische Fehler

  • Ein neuer Standort oder eine neue Tätigkeit wie Catering nicht gemeldet.3
  • Die Verantwortung auf Mitarbeiter abgeschoben.2
  • Vereine oder Pop-up-Stände halten sich nicht für Lebensmittelunternehmen.1

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Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 3 Nr. 2, 3, 7 und 15 · geprüft 23.09.2026
  2. 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 1 Abs. 1 lit. a, d und e · geprüft 23.09.2026
  3. 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 6 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
  4. 4AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 10 Abs. 1 und 3 · geprüft 23.09.2026
  5. 5DE — gilt in DeutschlandLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Deutschland, § 38 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  6. 6DE — gilt in DeutschlandHessen: Merkblatt MB-001 zur Betriebshygiene in Lebensmittelunternehmen (Stand Juni 2024), S. 1–3, 5 und 7 · geprüft 23.09.2026
  7. 7AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 35 Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
  8. 8Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 17 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.