Hygiene und HACCP · EU · AT · DE
Korrekturmaßnahme
Eine Korrekturmaßnahme ist das, was Sie tun, wenn die Überwachung eine Abweichung zeigt, etwa eine zu geringe Kerntemperatur: die Kontrolle wiederherstellen, betroffene Ware beurteilen und absondern, die Ursache beheben. Artikel 5 der EU-Hygieneverordnung verlangt, solche Maßnahmen vorab festzulegen. Die EU-Kommission empfiehlt, festzuhalten, was wann von wem getan wurde.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Art. 5 Abs. 2 lit. e: Korrekturmaßnahmen für den Fall festlegen, dass ein kritischer Kontrollpunkt nicht unter Kontrolle ist. VO 178/2002 Art. 19: Rücknahme und Rückruf, wenn ein Lebensmittel nicht sicher ist.12
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Laut Leitfaden der Kommission gehört dazu: die Kontrolle wiederherstellen, betroffene Ware trennen und über sie entscheiden, ein erneutes Auftreten verhindern — und festhalten, was wann von wem getan wurde.134
- AT — Österreich
- § 21 LMSVG: Maßnahmen zur Mängelbehebung oder Risikominderung setzen. Das WKO-Skriptum nennt Beispiele wie das Nacherhitzen (Leitfaden).567
- DE — Deutschland
- Keine eigene Norm. Für Lebensmittel mit Verkehrsverbot verlangt § 44 Abs. 4 LFGB zusätzlich, die Behörde zu unterrichten.8
Was die Kontrolle sehen will
Typische Fehler
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Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. e · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Basisverordnung zum Lebensmittelrecht), Art. 19 · geprüft 23.09.2026
- 3Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Abschnitt 3 (Begriffsbestimmungen) · geprüft 23.09.2026
- 4Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. II Nr. 9 (Korrekturmaßnahmen) · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 21 · geprüft 23.09.2026
- 6AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 57–58 (HACCP-Grundsätze, CCP) · geprüft 23.09.2026
- 7AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 59–62 (Dokumentation, Korrekturmaßnahmen) · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Deutschland, § 44 Abs. 4 · geprüft 23.09.2026
- 9Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 4 (Verifizierung der GHP) · geprüft 23.09.2026
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