Hygiene und HACCP · EU · AT · DE
Dokumentationspflicht nach Art und Größe
Sie müssen der Behörde nachweisen können, dass Ihr HACCP-Verfahren funktioniert, in einer Form, die zu Art und Größe Ihres Betriebs passt. Dokumente halten Sie aktuell, Aufzeichnungen bewahren Sie einen angemessenen Zeitraum auf. Eine feste Frist nennt die EU-Hygieneverordnung nicht. Elektronische Aufzeichnungen akzeptiert die EU-Kommission ausdrücklich.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Art. 5 Abs. 4: Nachweis in der Form, die die Behörde nach Art und Größe des Betriebs verlangt; Dokumente jederzeit aktuell; Aufzeichnungen »während eines angemessenen Zeitraums« aufbewahren.12
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Erwägungsgrund 15: Die Aufbewahrungspflicht soll flexibel sein, damit sehr kleine Betriebe nicht übermäßig belastet werden. Laut Leitfaden der Kommission dürfen sich Aufzeichnungen auf Abweichungen beschränken, elektronisch ist zulässig.34
- AT — Österreich
- Keine nationale Frist gefunden. § 35 Abs. 2 LMSVG: Aufsichtsorgane dürfen Geschäftsunterlagen auf Schrift- und Datenträgern einsehen und kopieren.5
- DE — Deutschland
- Keine nationale Frist gefunden. § 42 Abs. 2 LFGB: Einsicht in alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger, insbesondere Aufzeichnungen.6
Was die Kontrolle sehen will
Typische Fehler
- Alles aufschreiben wollen und dabei das Überwachen vernachlässigen — laut Leitfaden ist wirksames Überwachen meist wichtiger als seine Aufzeichnung.4
- Veraltete Unterlagen: die alte Speisekarte, längst abgebaute Geräte.1
- Aufzeichnungen vernichtet, solange eine Warnung das Lebensmittel noch betreffen kann.7
Üben, nachlesen, drucken
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 4 lit. a–c · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. g · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Erwägungsgrund 15 (Fassung 2004) · geprüft 23.09.2026
- 4Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 5 (Dokumentation der GHP) · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichLebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Österreich, § 35 Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), Deutschland, § 42 Abs. 2 und § 44 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
- 7Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. II Nr. 11 (Dokumentation) · geprüft 23.09.2026
- 8Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, Art. 15 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
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