Kasse und Aufbewahrung · AT · DE
Belegerteilungspflicht und Registrierkasse
In Österreich brauchen Sie eine Registrierkasse mit Signatur ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen; Kartenzahlungen gelten als bar. Für jede Barzahlung gibt es einen Beleg, ab 1. Oktober 2026 auch zum Auslesen am Bildschirm. In Deutschland gibt es keine Kassenpflicht; elektronische Kassen brauchen aber eine TSE und müssen grundsätzlich Belege ausgeben.
Rechtsgrundlage
- AT — Österreich
- § 131b BAO: Registrierkasse mit Signatur ab 15.000 Euro Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze 7.500 Euro übersteigen; Kartenzahlung zählt als bar. Die RKSV regelt die Registrierung binnen einer Woche, die Datensicherung und den Jahresbeleg.1234
- AT — Österreich
- § 132a BAO: Beleg für jede Barzahlung. Ab 1. Oktober 2026 genügt ein elektronischer Beleg, den der Gast beim Bezahlen vor Ort auslesen kann; auf Verlangen gibt es Papier. Dass der Bildschirm dem Gast zugewandt sein muss, ist Auslegung des Finanzministeriums.567
- DE — Deutschland
- § 146a AO: Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), es gilt die Belegausgabepflicht, und die Kasse ist dem Finanzamt binnen eines Monats zu melden. § 6 KassenSichV: Belegangaben; elektronisch nur mit Zustimmung des Gastes.89
Was die Kontrolle sehen will
- Österreich: Ist die Kasse registriert, und liegen die Sicherungen des Datenerfassungsprotokolls vor?23
- Österreich: Ist der Jahresbeleg ausgedruckt, geprüft und aufbewahrt?4
- Österreich ab 1. Oktober 2026: Wie wird der elektronische Beleg angeboten, und ist die Art der Belegerteilung dokumentiert?67
- Deutschland: Ist die TSE dem Finanzamt gemeldet, und tragen die Belege die Pflichtangaben?89
Typische Fehler
- Österreich: den Jahresbeleg nicht geprüft oder die Sicherung des Datenerfassungsprotokolls vergessen.34
- Österreich ab 1. Oktober 2026: der elektronische Beleg nur auf einem Bildschirm, den der Gast nicht sieht.7
- Deutschland: eine neue Kasse oder TSE nicht binnen eines Monats gemeldet.8
- Deutschland: den elektronischen Beleg ohne Zustimmung des Gastes statt Papier ausgegeben.9
Üben, nachlesen, drucken
Quellen
Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat
- 1AT — gilt in ÖsterreichBundesabgabenordnung (BAO), Österreich, § 131b Abs. 1 Z 2, Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
- 2AT — gilt in ÖsterreichRegistrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), Österreich, § 6 Abs. 3 · geprüft 23.09.2026
- 3AT — gilt in ÖsterreichRegistrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), Österreich, § 7 Abs. 1–3 · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichRegistrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), Österreich, § 8 Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
- 5AT — gilt in ÖsterreichBundesabgabenordnung (BAO), Österreich, § 132a Abs. 1, 3, 5 und 6 (bis 30.09.2026) · geprüft 23.09.2026
- 6AT — gilt in ÖsterreichBundesabgabenordnung (BAO), Österreich, § 132a Abs. 1 (ab 01.10.2026, BGBl. I Nr. 97/2025) · geprüft 23.09.2026
- 7AT — gilt in ÖsterreichFinanzministerium Österreich: Elektronischer Beleg ab 1. Oktober 2026 (Auslegung, kein Gesetz), Stand 23.09.2026 · geprüft 23.09.2026
- 8DE — gilt in DeutschlandAbgabenordnung (AO), Deutschland, § 146a Abs. 1, 2 und 4 · geprüft 23.09.2026
- 9DE — gilt in DeutschlandKassensicherungsverordnung (KassenSichV), Deutschland, § 6 · geprüft 23.09.2026
- 10DE — gilt in DeutschlandBundesfinanzministerium: Digitale Kassen und das Ende der Papierbons (Entwurf, nicht in Kraft), Stand 23.09.2026 · geprüft 23.09.2026
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