Hygiene und HACCP · EU · AT · DE
Schädlingsmonitoring
Schädlingsmonitoring bedeutet, Ihren Betrieb regelmäßig auf Nagetiere und Insekten zu kontrollieren, um Befall früh zu erkennen. Das EU-Hygienerecht verlangt geeignete Verfahren zur Schädlingsbekämpfung, schreibt die Methode aber nicht vor. Laut EU-Kommission ist eine Fachfirma die bevorzugte Lösung, meist aber nicht zwingend, wenn Ihr Personal die nötige Kompetenz nachweisen kann.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Anh. II Kap. IX Nr. 4: »Es sind geeignete Verfahren zur Bekämpfung von Schädlingen vorzusehen.« Das Wort »Monitoring« steht dort nicht, die Methode bleibt offen.12
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Laut Leitfaden der Kommission ist eine Fachfirma die bevorzugte Lösung, in den meisten Fällen aber nicht zwingend, wenn das Personal die Kompetenz nachweisen kann; Giftköder dienen nicht der Überwachung.13
Was die Kontrolle sehen will
Typische Fehler
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Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. IX Nr. 4 · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. I Nr. 2 lit. c · geprüft 23.09.2026
- 3Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. I Nr. 3.3 (Schädlinge) · geprüft 23.09.2026
- 4AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 42 (Schädlinge) · geprüft 23.09.2026
- 5DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 3 · geprüft 23.09.2026
- 6DE — gilt in DeutschlandLebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Deutschland, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
- 7DE — gilt in DeutschlandLandeshauptstadt München, Lebensmittelüberwachung: Merkblatt zur betrieblichen Eigenkontrolle (Stand 05/2026), Nr. 1–6 · geprüft 23.09.2026
- 8Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Anh. II Kap. II Nr. 1 lit. d · geprüft 23.09.2026
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