Hygiene und HACCP · EU · AT · DE
CCP (kritischer Kontrollpunkt)
Ein kritischer Kontrollpunkt (CCP) ist eine Stufe, an der eine Kontrolle möglich und entscheidend ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu senken. Typisch sind Temperaturen, etwa beim Erhitzen. Für jeden CCP legen Sie Grenzwert, Überwachung und Korrekturmaßnahme fest. Nicht jeder Betrieb hat einen CCP.
Rechtsgrundlage
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- VO (EG) 852/2004 Art. 5 Abs. 2 lit. b bis e: kritische Kontrollpunkte bestimmen, Grenzwerte festlegen, die Punkte überwachen und Korrekturmaßnahmen festlegen.1234
- EU — gilt in Österreich und Deutschland
- Die Verordnung selbst definiert den CCP nicht; die Begriffsbestimmung steht im Leitfaden der Kommission. Erwägungsgrund 15: In manchen Betrieben lassen sich keine kritischen Kontrollpunkte bestimmen, dann kann gute Hygienepraxis ihre Überwachung ersetzen.56
- AT — Österreich
- Keine nationale Regel; die EU-Verordnung gilt unmittelbar. Laut WKO-Skriptum lässt sich in kleinen und mittleren Gastbetrieben oft kein CCP bestimmen; die dort genannten 75 °C Kerntemperatur sind ein Beispiel, kein Gesetz.17
- DE — Deutschland
- Keine nationale Regel; Art. 5 VO 852/2004 gilt unmittelbar.1
Was die Kontrolle sehen will
Typische Fehler
- Zu viele Stufen zum CCP erklärt, obwohl gute Hygienepraxis reicht — der Leitfaden nennt Braten oder Grillen im Restaurant als möglicherweise keinen CCP.10
- Ein CCP ohne festgelegten Grenzwert oder ohne vorab festgelegte Reaktion.24
- Kein CCP festgelegt, aber auch keine schriftliche Begründung aus der Gefahrenanalyse.8
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Quellen
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- 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. b · geprüft 23.09.2026
- 2Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. c · geprüft 23.09.2026
- 3Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. d · geprüft 23.09.2026
- 4Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 2 lit. e · geprüft 23.09.2026
- 5Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Erwägungsgrund 15 (Fassung 2004) · geprüft 23.09.2026
- 6Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Abschnitt 3 (Begriffsbestimmungen) · geprüft 23.09.2026
- 7AT — gilt in ÖsterreichWKO-Skriptum »Hygiene im Gastgewerbe« (Stand Juli 2025), Österreich, S. 57–58 (HACCP-Grundsätze, CCP) · geprüft 23.09.2026
- 8Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. II Nr. 3.1 und 3.2 (Flexibilität) · geprüft 23.09.2026
- 9Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. II Nr. 10 (Verifizierung) · geprüft 23.09.2026
- 10Bekanntmachung der Kommission 2022/C 355/01 zu guter Hygienepraxis und HACCP (Leitfaden, kein Gesetz), Anh. II Nr. 6 (Bestimmung der CCP) · geprüft 23.09.2026
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