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Nachweis-Lexikon · Stand 23.09.2026 · alle Quellen geprüftÖsterreich und Deutschland getrennt · jede Aussage mit Quelle

Kasse und Aufbewahrung · EU · AT · DE

Aufbewahrungsfristen

In Österreich bewahren Sie Bücher, Aufzeichnungen und Belege sieben Jahre auf (§ 132 BAO), auch die Sicherung des Kassenprotokolls. In Deutschland gelten zehn Jahre für Bücher und Aufzeichnungen und seit 2025 acht Jahre für Buchungsbelege (§ 147 AO). Für HACCP-Aufzeichnungen gibt es keine feste Frist, sondern einen angemessenen Zeitraum.

Rechtsgrundlage

EU — gilt in Österreich und Deutschland
VO (EG) 852/2004 Art. 5 Abs. 4: HACCP-Aufzeichnungen »während eines angemessenen Zeitraums«. Rückverfolgbarkeitsdaten tierischer Lebensmittel, bis anzunehmen ist, dass sie verzehrt sind (DVO 931/2011).12
AT — Österreich
§ 132 BAO: Bücher, Aufzeichnungen und zugehörige Belege sieben Jahre, ab Ende des Kalenderjahres, auch auf Datenträgern. Das gilt ebenso für Belegzweitschriften, das Datenerfassungsprotokoll und den Jahresbeleg der Kasse.345
AT — Österreich
Arbeitszeit: § 26 AZG nennt keine Frist; das Unternehmensserviceportal nennt ein Jahr (Behördenseite). Schulungsnachweise: drei Jahre laut Leitlinie, kein Gesetz.678
DE — Deutschland
§ 147 AO: Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre, Buchungsbelege acht, sonstige Unterlagen sechs Jahre, ab Ende des Kalenderjahres. Die acht Jahre gelten für alle Belege, deren Frist Ende 2024 noch lief; das HGB sagt für Kaufleute dasselbe.91011
DE — Deutschland
Arbeitszeit: zwei Jahre (§ 16 ArbZG, § 17 MiLoG). Belehrung nach § 43 IfSG: die letzte Dokumentation liegt vor Ort, eine Jahresfrist steht nicht im Gesetz.121314

Was die Kontrolle sehen will

  • Finanz Österreich: Liegen Belegzweitschriften und Kassensicherungen aus sieben Jahren vor?45
  • Finanz Deutschland: Liegen Aufzeichnungen aus zehn Jahren und Buchungsbelege aus acht Jahren vor?9
  • Deutschland: Liegen die Arbeitszeitnachweise der letzten zwei Jahre vor?1213
  • Lebensmittelkontrolle: Liegen die Aufzeichnungen noch vor, die ein betroffenes Lebensmittel betreffen können?1

Typische Fehler

  • Deutschland: einen Lieferschein, der zugleich Buchungsbeleg ist, wie einen gewöhnlichen Lieferschein früh entsorgt.9
  • Österreich: Kassendaten nur in der Kasse, ohne unveränderbare externe Sicherung.5
  • HACCP-Listen nach wenigen Wochen weggeworfen, ohne zu überlegen, was angemessen ist.Praxis

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Quellen

Jede Quelle wurde am genannten Tag im Original gelesen und gegen den Text geprüft. Alle Quellen und was sich geändert hat

  1. 1Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, Art. 5 Abs. 4 lit. a–c · geprüft 23.09.2026
  2. 2Durchführungsverordnung (EU) Nr. 931/2011 (Rückverfolgbarkeit tierischer Lebensmittel), Art. 3 Abs. 1 und 3, Erwägungsgrund 3 · geprüft 23.09.2026
  3. 3AT — gilt in ÖsterreichBundesabgabenordnung (BAO), Österreich, § 132 Abs. 1 und 2 · geprüft 23.09.2026
  4. 4AT — gilt in ÖsterreichBundesabgabenordnung (BAO), Österreich, § 132a Abs. 1, 3, 5 und 6 (bis 30.09.2026) · geprüft 23.09.2026
  5. 5AT — gilt in ÖsterreichRegistrierkassensicherheitsverordnung (RKSV), Österreich, § 7 Abs. 1–3 · geprüft 23.09.2026
  6. 6AT — gilt in ÖsterreichArbeitszeitgesetz (AZG), Österreich, § 26 (idF BGBl. I Nr. 53/2018) · geprüft 23.09.2026
  7. 7AT — gilt in ÖsterreichUnternehmensserviceportal: Arbeitszeitaufzeichnungen (Behördenseite, kein Gesetz), Österreich, Stand 16.01.2025 · geprüft 23.09.2026
  8. 8AT — gilt in ÖsterreichLeitlinie für die Personalschulung (Gesundheitsministerium, 24.07.2012), Österreich, Nr. 3 und 5 · geprüft 23.09.2026
  9. 9DE — gilt in DeutschlandAbgabenordnung (AO), Deutschland, § 147 Abs. 1, 3 und 4 · geprüft 23.09.2026
  10. 10DE — gilt in DeutschlandEinführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO), Deutschland, Art. 97 § 19a Abs. 2 und 3 · geprüft 23.09.2026
  11. 11DE — gilt in DeutschlandHandelsgesetzbuch (HGB), Deutschland, § 257 Abs. 4 · geprüft 23.09.2026
  12. 12DE — gilt in DeutschlandArbeitszeitgesetz (ArbZG), Deutschland, § 16 Abs. 2 · geprüft 23.09.2026
  13. 13DE — gilt in DeutschlandMindestlohngesetz (MiLoG), Deutschland, § 17 Abs. 1 · geprüft 23.09.2026
  14. 14DE — gilt in DeutschlandInfektionsschutzgesetz (IfSG), Deutschland, § 43 Abs. 5 · geprüft 23.09.2026

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Wer das schreibt

Michael Faix führt in Wien und Linz Gastronomie-Betriebe und Fitness-Studios und hat Venheim für den eigenen Betrieb entwickelt — jede Funktion und jeder Ratgeber kommt aus diesem Alltag, nicht aus einer Textredaktion. Mehr über den Hintergrund. Kein Rechtsrat — bei Zweifelsfragen entscheidet die Auskunft von Behörde, Kammer oder Kanzlei.